AfD gegen ARD-Magazin: Gericht beschäftigt sich erneut mit Zutritts-Verbot

Erfurt - Wenige Stunden vor Beginn des AfD-Landesparteitags in Thüringen beschäftigt sich erneut das Landgericht Erfurt mit dem Fall des von der Partei verweigerten Zutritts für das ARD-Politikmagazin "Monitor".

Am heutigen Freitag beginnt der Landesparteitag der AfD Thüringen. (Symbolbild)
Am heutigen Freitag beginnt der Landesparteitag der AfD Thüringen. (Symbolbild)  © Daniel Karmann/dpa

Ein Gerichtssprecher teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass für 12.15 Uhr ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt worden sei.

Am Vortag hatte das Gericht auf Antrag des für "Monitor" zuständigen Westdeutschen Rundfunks (WDR) eine einstweilige Verfügung gegen die AfD beschlossen und festgelegt, dass die Partei den Journalisten Zugang zum Landesparteitag, der um 14 Uhr in Pfiffelbach beginnt, verschaffen muss. Die AfD hatte Widerspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung gefordert.

Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass dem Team von ARD-"Monitor" von der Partei anders als anderen Medien die Zulassung für eine Berichterstattung verweigert wurde.

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"Monitor"-Leiter Georg Restle (58) hatte die Entscheidung der vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei als "Offenbarungseid eines rechtsextremen AfD-Landesverbandes, der zeigt, was die Partei von kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land hält" kritisiert.

Möller begründet Ausschluss

Der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller (48), hatte seine Begründung für den Ausschluss des "Monitor"-Teams auf der Plattform X, früher Twitter, veröffentlicht.

Er betonte darin, es entspreche dem Interesse der Partei, dass von Parteitagen berichtet werde. Die Akzeptanz ende, "wenn überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein kann". Möller schrieb auch von "plumper Stimmungsmache".

Der öffentlich-rechtliche WDR-Sender hatte mitgeteilt, es sei höchst bedenklich, dass "eine im Parlament vertretene Partei Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu einem Parteitag verwehrt, weil sie mit der Berichterstattung nicht einverstanden ist".

Erstmeldung am 17. November, um 6.28 Uhr, aktualisiert um 11.13 Uhr

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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