Höhere Krankenkassenbeiträge? Gesundheitsministerin watscht Vorschlag ab

Erfurt - Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (54, Linke) lehnt eine Selbstbeteiligung für gesetzlich Krankenversicherte von bis zu 2000 Euro jährlich bei Behandlungen strikt ab.

Der Vorstoß von Professor Bernd Raffelhäuschen (65) findet bei Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (54, Linke) keinen Anklang.
Der Vorstoß von Professor Bernd Raffelhäuschen (65) findet bei Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (54, Linke) keinen Anklang.  © Michael Reichel/dpa

"Die einen wissen nicht, wie sie die Selbstbeteiligungen und steigenden Eigenanteile der Versicherungen bezahlen sollen, die anderen machen Gesundheit zur börsengehandelten Ware", kommentierte Werner am Mittwoch den Vorschlag eines Wirtschaftswissenschaftlers.

Statt die Defizite der gesetzlichen Krankenkassen "immer wieder" mit Eigenanteilen und Selbstbeteiligungen der Versicherten auszugleichen, sei ein grundsätzliches Umdenken in der Finanzierung des Gesundheitssystems notwendig. Nötig sei eine gemeinsame Versicherung für alle, sagte die 54-Jährige, "dann wird es auch für jeden Einzelnen wieder günstiger".

Der Freiburger Ökonomie-Professor Bernd Raffelhüschen (65) hatte in der "Bild"-Zeitung gefordert, dass Patienten künftig mehr aus eigener Tasche dazu bezahlen müssten. "Wir können uns das System nicht mehr leisten", betonte er. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (60, SPD) erteilte dem Vorstoß eine Absage.

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Nach dem Vorschlag des Wirtschaftswissenschaftlers sollen Patienten nach dem Arztbesuch künftig eine Rechnung erhalten und diese an die Krankenkasse weiterreichen, "die dann einen Großteil der Kosten übernimmt".

Versicherte sollen bis zu 2000 Euro selber bezahlen

Für die Eigenbeteiligung der Patienten soll es mehrere Stufen geben, die "insgesamt bei 1500 oder 2000 Euro pro Jahr" gedeckelt werden, so der Vorschlag von Raffelhüschen. Gleichzeitig ist ein Sozialausgleich für Menschen mit geringem Einkommen aus dem Bundeshaushalt vorgesehen.

Bereits jetzt müssen gesetzlich Krankenversicherte für medizinische Leistungen wie Krankenhausbehandlungen, rezeptpflichtige Medikamente oder Heilmittel in einem bestimmten Umfang Zuzahlungen leisten.

Deren Höhe ist auf zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt, bei chronisch Kranken unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Prozent.

Titelfoto: Michael Reichel/dpa

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