Suspendierung von Nordhausens OB gekippt - Landkreis will Disziplinarverfahren fortsetzen!

Nordhausen/Meiningen - Nachdem das Verwaltungsgericht Meiningen die Suspendierung von Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann (47, parteilos) gekippt hat, will der Landkreis das Disziplinarverfahren gegen den Stadtchef fortführen.

Im Frühjahr 2023 musste Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann (47, parteilos) sein Büro räumen. (Archivbild)
Im Frühjahr 2023 musste Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann (47, parteilos) sein Büro räumen. (Archivbild)  © Silvio Dietzel

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag mitgeteilt, dass die dem Oberbürgermeister vorgeworfenen Verhaltensweisen "in der Gesamtschau die Schwelle eines Dienstvergehens" erreichten, jedoch nicht so schwerwiegend seien, um die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu rechtfertigen.

"Das VG hat somit wichtige Hinweise für den weiteren Verlauf des Disziplinarverfahrens gegeben", teilte der Landkreis auf Anfrage mit. Man wolle das Disziplinarverfahren somit weiterführen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Buchmann hatte die Vorwürfe - unter anderem ging es um mutmaßliches Mobbing - in der Vergangenheit als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Er war seit 2017 im Amt. Auf die Frage, ob der Oberbürgermeister nach der Gerichtsentscheidung nun automatisch wieder im Amt sei, antwortete das Landratsamt nicht.

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Das Verwaltungsgericht hatte in der Mitteilung deutlich gemacht, dass sich eine gerichtliche Prüfung weiterer Vorwürfe als schwierig bis unmöglich erwiesen habe.

Ermittlungsarbeiten sollen "erheblich erschwert" worden sein

So habe die zuständige Aufsichtsbehörde es bislang in Teilen versäumt, erforderliche Ermittlungen durchzuführen. Dadurch sei eine angemessene Bewertung der Vorwürfe durch das Gericht nicht möglich.

Das Landratsamt teilte mit, dass die Ermittlungsarbeit nicht abgeschlossen sei. Mitarbeiter der Stadtverwaltung Nordhausen hätten die Ermittlungsarbeit des Landkreises als zuständige Disziplinar- und Rechtsaufsichtsbehörde "erheblich erschwert", hieß es.

Die Landkreisverwaltung will nun in der Frist von zwei Wochen entscheiden, ob sie gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel einlegen wird.

Titelfoto: Silvio Dietzel

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