Keine Masken mehr! Diese Corona-Regeln gelten bald in Hamburg

Hamburg - Die Stadt Hamburg beendet die Maskenpflicht in Bus und Bahn. Ab 1. Februar gelten neue Corona-Regeln.

Bis 31. Januar 2023 gilt noch eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg. (Archivbild)
Bis 31. Januar 2023 gilt noch eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg. (Archivbild)  © Marcus Brandt/dpa

Damit entfällt auch die bisherige fünftägige Isolationspflicht für mit dem Coronavirus Infizierte, teilte die Sozialbehörde am Freitag mit. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes gelte aber weiterhin. Dieses legt Regeln für Krankenhäuser und Pflegeheime fest, wo besonders anfällige Menschen anzutreffen sind.

Begründet werden die Lockerungen mit sinkenden Zahlen von Krankheitsfällen, einer sehr hohen Impfquote in Hamburg sowie einem großen Immunschutz durch durchgemachte Infektionen.

Daher hatte Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (51, SPD) bereits Mitte Januar das Auslaufen der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung angekündigt.

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Ab Mittwoch, dem 1. Februar, ist es wieder erlaubt:

  • ohne Maske mit Bussen, U-, S- und Regionalbahnen im hvv unterwegs zu sein
  • trotz Corona-Infektion zur Arbeit, einkaufen oder unter Menschen zu gehen, denn die fünftägige Isolationspflicht entfällt

Schleswig-Holstein hat bereits zum 1. Januar die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr abgeschafft. Hamburg zeigte sich vorsichtiger.

Diese Corona-Regeln gelten auch nach dem 1. Februar in Hamburg

Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (51, SPD) appelliert an die Eigenverantwortlichkeit der Bürger.
Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (51, SPD) appelliert an die Eigenverantwortlichkeit der Bürger.  © Marcus Brandt/dpa

"Nach fast drei Jahren Pandemie befinden wir uns nun in einer neuen Phase, in der wir vor allem auf die Eigenverantwortlichkeit der Hamburgerinnen und Hamburger setzen. Damit kann jede und jeder für sich entscheiden, wann das Tragen einer Maske sinnvoll ist", sagte Senatorin Schlotzhauer dazu. Außerdem gelte wie bei allen anderen Krankheiten: "Wer krank ist, bleibt zu Hause."

Diese bundesweiten Regeln gelten weiter bis zum 7. April:

  • in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Arztpraxen müssen weiter FFP2-Masken getragen werden
  • Besucher von Kliniken, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen für vulnerable Personen müssen ebenfalls eine FFP2-Maske tragen
  • wer eine Pflegeeinrichtung oder ein Krankenhaus besucht, muss einen negativen Corona-Test vorweisen
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Die Gesundheitssenatorin mahnt trotz auslaufender Regeln, dass das Coronavirus nicht verschwunden sei. "Eine Impfung bleibt der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung. Dort, wo es räumlich eng ist oder sehr viele Menschen zusammenkommen, hilft das Tragen einer Maske, das Ansteckungsrisiko deutlich zu senken."

Sollte sich das Infektionsgeschehen verändern, werde die Behörde reagieren. Erneute Verschärfungen der Regeln sind also möglich.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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