Auffällig nervös: Polizei erwischt Gesuchte mit Springmesser und Betäubungsmitteln

Hamburg - Eine 32-jährige Frau verhielt sich am Montagnachmittag am Bahnhof Berliner Tor auffällig nervös und lief damit direkt in die Arme einer Polizeistreife. Was zunächst wie eine harmlose Kontrolle wirkte, entpuppte sich schnell als handfester Kriminalfall: Haftbefehl, Drogenfund und ein als Feuerzeug getarntes Springmesser.

Am Bahnhof Berliner Tor flog die Gesuchte (32) durch ihr nervöses Verhalten auf. (Archivfoto)
Am Bahnhof Berliner Tor flog die Gesuchte (32) durch ihr nervöses Verhalten auf. (Archivfoto)  © www.bildarchiv-hamburg.de

Laut Polizei fiel einer Streife gegen 13.41 Uhr eine Frau auf, die beim Anblick der Uniformierten plötzlich unruhig wirkte.

Für die Beamten Grund genug, genauer hinzusehen. Sie hielten die 32-Jährige an und überprüften ihre Personalien - mit einem eindeutigen Ergebnis: Haftbefehl!

Die Frau war zur Festnahme ausgeschrieben, da sie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden war, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

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Die polnische Staatsbürgerin hatte laut Angaben eine Geldstrafe in Höhe von 645 Euro nicht gezahlt und war seitdem untergetaucht. Anstatt die Strafe zu zahlen, setzte sie offenbar auf ein Leben im Verborgenen - bis jetzt!

Frau entkommt Freiheitsstrafe von 129 Tagen

Das Springmesser hat eine Klingenlänge von fünf Zentimetern und wurde sichergestellt.
Das Springmesser hat eine Klingenlänge von fünf Zentimetern und wurde sichergestellt.  © Bundespolizei

Die Polizisten nahmen die Gesuchte mit auf die Wache. Doch damit war der Fall nicht abgeschlossen.

Bei der Durchsuchung ihrer Sachen machten die Beamten zwei bedenkliche Funde: mehrere Betäubungsmittel sowie ein gefährliches Springmesser, das als Feuerzeug getarnt war. Die Klinge war fünf Zentimeter lang.

Wie die Polizei mitteilte, wurden sowohl die Drogen als auch das Messer umgehend sichergestellt. Während die Frau befragt wurde, drohte ihr der direkte Weg in die Justizvollzugsanstalt.

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Die Festgenommene durfte einen Anruf tätigen und rief ihre Lebensgefährtin an. Diese erschien kurze Zeit später mit dem erforderlichen Bargeld auf der Wache und zahlte die Strafe in Höhe von 645 Euro. Damit war die drohende Freiheitsstrafe von 129 Tagen in letzter Sekunde vom Tisch.

Gegen die 32-Jährige wird nun zusätzlich ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Auch das Springmesser bleibt nicht folgenlos. Hier wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz erstattet.

Titelfoto: Fotomontage: www.bildarchiv-hamburg.de, Bundespolizei

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