"Mogelpackung des Jahres": Verbraucherzentrale verklagt traurigen Sieger

Hamburg - Die "Verbraucherzentrale Hamburg" hat die Mogelpackung des Jahres 2022 gekürt. Trauriger Sieger: "Rama".

"Rama" erhält den weniger rühmlichen Titel "Mogelpackung des Jahres" 2022.
"Rama" erhält den weniger rühmlichen Titel "Mogelpackung des Jahres" 2022.  © Verbraucherzentrale Hamburg, Unsplash und Canva.com

Seit letztem Jahr werde das Streichfett des Herstellers "Upfield" mit 400 statt 500 Gramm Inhalt zum selben Preis in einer gleich großen Dose verkauft, teilte die Verbraucherzentrale mit. "Das Produkt wurde so um 25 Prozent teurer."

Insgesamt hätten 34.293 Verbraucherinnen und Verbraucher an der Wahl teilgenommen.

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg: "'Upfield' hat den Bogen überspannt und 'Rama' die Wahl zur 'Mogelpackung des Jahres' mehr als verdient."

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Da es sich bei dem Produkt um ein häufig gekauftes Lebensmittel handele, das quasi immer in 500-Gramm-Bechern angeboten werde, sei das Vorgehen besonders dreist. Nie zuvor habe die Verbraucherzentrale so viele Beschwerden zu einem Produkt erhalten.

Aber nicht nur die Kundschaft habe das Nachsehen. "Die Umwelt kommt ebenfalls schlecht weg. Für das Abfüllen von 1000 Tonnen 'Rama' benötigt 'Upfield' nun eine halbe Million Plastikbecher mehr", so Valet weiter.

Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Upfield ein

Man gehe davon aus, dass in mindestens über zwei Instanzen verhandelt werde. (Symbolbild)
Man gehe davon aus, dass in mindestens über zwei Instanzen verhandelt werde. (Symbolbild)  © Markus Scholz/dpa

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg weiter mitteilte, habe sie gegen den Streichfett-Produzenten "Upfield" Klage wegen Irreführung eingereicht.

Verhandelt werde allerdings über den reduzierten Inhalt der Pflanzenmargarine "Sanella". Auch hier enthalte der Becher nur noch 400 statt 500 Gramm bei gleicher Verpackungsgröße.

Valet erklärte dazu auf TAG24-Nachfrage: "Das ist quasi der gleiche Fall. 'Sanella' haben wir deshalb genommen, weil es noch eine Nuance dreister ist, als 'Rama'. Bei 'Sanella' ist es die gleiche Aufmachung, die gleiche Aufschrift. Bei 'Rama' steht etwas anderes drauf."

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Die Verbraucherzentrale gehe davon aus, dass, wenn sie den Fall gewinne, auch "Rama" die Verpackung ändern müsse.

Schon Anfang Dezember sei die Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht worden. Für die Verbraucherzentrale berge das Verfahren ein gewisses Kosten-Risiko. Die Rahmenbedingungen seien nicht ideal.

Aber es war ihnen wichtig mit dieser Klage auch ein Zeichen zu setzen.

Weniger-drin-Tricksereien

Schon seit Jahren dokumentiere die Verbraucherzentrale "Weniger-drin-Tricksereien" der Unternehmen.

Zwar habe sich der Hamburger Senat mehrmals auf Bundesebene darum bemüht, Verbesserungen zu erwirken, doch neue gesetzliche Vorgaben seien nicht in Sicht.

Noch immer dürften Unternehmen den Inhalt ihrer Produkte nach Gutdünken schrumpfen und so deren Marge verbessern.

Erstmeldung: 13.13 Uhr. Aktualisierung: 14.41 Uhr.

Titelfoto: Verbraucherzentrale Hamburg, Unsplash und Canva.com

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