Von Sabine Maurer
Oberursel - Seit 25 Jahren können sich jugendliche Straftäter beim Verein "Kunsttäter" künstlerisch betätigen.
In dieser Zeit hätten knapp 1000 Straftäter - meist im Alter zwischen 14 und 21 Jahren - ihre gerichtlich verhängten Arbeitsstunden in der Werkstatt abgeleistet, sagte der Gründer und Leiter, Andreas Hett, anlässlich der Jubiläumsfeier. Hauptsächlich seien es Jungs beziehungsweise Männer gewesen.
Arbeitsauflagen, überwiegend zwischen 20 und 50 Stunden, gehören zu den üblichen Sanktionen der Gerichte bei straffällig gewordenen Jugendlichen.
Normalerweise werden sie hierfür in Kliniken, Bauhöfe, Altenheime oder Tierheime geschickt. Doch im Hochtaunuskreis können sie die Stunden ableisten, indem sie etwa mit Schnitzmesser, Hammer oder auch Säge Kunstwerke herstellen.
Mit der Arbeit soll laut Hett die ihre positive Seite, ihre Kreativität und Schaffenslust, geweckt und gestärkt werden.
Kunstwerke werden bei Atelierfest verkauft
Beim jährlichen Atelierfest werden die Kunstwerke verkauft. Darüber hinaus haben die "Kunsttäter" demnach etwa für den Bahnhof der Stadt bereits eine überdimensional große Kartierungsnadel und für einen Park eine überlebensgroße Holzskulptur mit dem Namen "Der Verdrehte" hergestellt.
Wie viele solcher Kunstprojekte es in Hessen gibt, ist dem Justizministerium nicht bekannt.
Im vergangenen Jahr wurden demnach in dem Bundesland 2717 junge Menschen nach Jugendstrafrecht rechtskräftig verurteilt, die Zahl geht seit Jahren stets kontinuierlich zurück.
So waren es etwa 2010 noch 7622 Verurteilte. Die häufigsten Delikte 2024 waren demzufolge Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und Beleidigung.
Rückfallquoten werden statistisch nicht erfasst. Laut Ministerium gibt es jedoch eine Studie aus dem Jahr 2022, wonach vom Haus des Jugendrechts in Frankfurt-Höchst betreute jugendliche Straftäter deutlich weniger oft rückfällig wurden (70 Prozent) als die Straftäter in der nicht von dieser Einrichtung betreuten Kontrollgruppe (40).