BGH schmettert Revision ab: FKD-Neonazi muss in den Knast

Dresden/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision von Christian L. (33), Mitglied der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" (FKD), verworfen. Damit muss der 33-Jährige nach einem Mammut-Prozess nun in Haft.

Im September 2020 wurde Christian L. (33) bereits zu einer Haftstrafe verurteilt. Nun wurde die Revision verworfen.
Im September 2020 wurde Christian L. (33) bereits zu einer Haftstrafe verurteilt. Nun wurde die Revision verworfen.  © Steffen Füssel

106 Tage verhandelte das Dresdner Landgericht gegen das Nazi-Trio um Christian L. (33), René H. (36) und René V. (38). Bis auf René V. wurden im Jahr 2020 alle zu Haftstrafen verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts haben die Neonazis mit der 2015 gegründeten FKD in verschiedener Beteiligung Polizisten bei rechtsextremen Krawallen in Heidenau attackiert.

Zudem waren sie bei Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte, am Überfall auf ein Dresdner Wohnprojekt und an Neonazi-Randalen Anfang 2016 im Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt. Es sei klar gewesen, dass die FKD eine kriminelle Vereinigung ist, hieß es.

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Wegen Landfriedensbruch, Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion wurde Christian L. eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung auferlegt.

Anfang 2016 sorgten Neonazi-Krawalle im Leipziger Stadtteil Connewitz für starke Zerstörungen.
Anfang 2016 sorgten Neonazi-Krawalle im Leipziger Stadtteil Connewitz für starke Zerstörungen.  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Der 33-Jährige ging anschließend in Revision, die nun vom Bundesgerichtshof abgelehnt wurde. Die verhängte dreieinhalbjährige Haftstrafe ist damit rechtskräftig.

Titelfoto: Steffen Füssel

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