Brutale Hells Angels: Verbot der Ortsgruppe "Concrete City" bestätigt
Münster/Erkrath/NRW - Das Verbot der Erkrather Ortsgruppe "Concrete City" der berüchtigten Rockervereinigung Hells Angels war rechtmäßig.

Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster vier Jahre nach dem Verbot entschieden.
Der Senat verwies auf die Beteiligung der Rocker an zwei Massenschlägereien in Erkrath im Jahr 2016.
Dabei waren Polizisten von Rockern angegriffen und verletzt worden.
Dagegen hob das Gericht das Verbot des Supporter-Clubs "Clan 81" auf, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Der Senat habe nicht feststellen können, dass der "Clan 81" eine Teilorganisation des Hells Angels Charters war. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Dagegen ist noch Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden würde (Az.: 5 D 91/17).
Mit einer Großrazzia hatte die Polizei vor vier Jahren das Verbot durchgesetzt. Mehr als 700 zum Teil schwer bewaffnete Polizisten waren im Einsatz.
Den Rockern waren dabei auch ihre schweren Motorräder weggenommen worden.
Verbot von Clan 81 aufgehoben
Die Polizisten hatten elf Motorräder, 45 "Kutten", 13 Messer, Schusswaffen, elf Glücksspielautomaten, eine Armbrust, eine kleinere Menge Drogen und mehr als 88.000 Euro Bargeld sichergestellt.
55 Objekte in 16 Städten – darunter Düsseldorf, Köln, Leverkusen und Wuppertal – waren durchsucht worden.
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