Doppelmord an eigenen Kindern: Jetzt fiel das Urteil!

Mannheim - Weil sie ihre beiden Söhne betäubt und ermordet hat, muss eine 44-Jährige ins Gefängnis.

Eine lange Haftstrafe muss eine verurteilte Doppelmörderin verbüßen.
Eine lange Haftstrafe muss eine verurteilte Doppelmörderin verbüßen.  © Uli Deck/dpa

Das Landgericht Mannheim verurteilte die Mutter am heutigen Freitag zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen zweifachen heimtückischen Mordes.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 14,5 Jahren gefordert, der Verteidiger auf eine Höchststrafe von zwölf Jahren Haft plädiert.

Die Deutsche soll ihre sieben und neun Jahre alten Kinder am Karsamstag in Hockenheim nahe Heidelberg erst mit Medikamenten betäubt und dann erstickt haben.

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Sie schrieb der Polizei einen Tag später in einer E-Mail, dass sie etwas Schlimmes getan habe. Laut einem psychiatrischen Gutachter hat die Frau in Folge einer Hirnblutung eine Persönlichkeitsstörung entwickelt, die Steuerungsfähigkeit sei beeinträchtigt.

Auf die Einsichtsfähigkeit habe die Störung aber keinen Einfluss. Der Fachmann hatte sich gegen die Unterbringung in einer Psychiatrie ausgesprochen.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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