Ernst August von Hannover legt Berufung gegen Urteil ein

Wels - Ernst August von Hannover (67) bekämpft seine Verurteilung vor einem österreichischen Gericht.

Ernst August von Hannover (67, l.) am Landesgericht in Wels zum Beginn des Prozesses.
Ernst August von Hannover (67, l.) am Landesgericht in Wels zum Beginn des Prozesses.  © Fotokerschi.At/Werner Kerschbaum/APA/dpa

Der Welfenprinz habe Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet, teilte das Landgericht Wels am Freitag mit.

Am Dienstag war er zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden und erhielt die Weisung, dass er nicht mehr in seinem Anwesen in Oberösterreich wohnen darf.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 67-Jährige im Zustand voller Berauschung unter anderem Polizisten attackiert und ein auf seinem Anwesen tätiges Verwalter-Ehepaar massiv bedroht hat.

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Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Von der Staatsanwaltschaft ist noch keine Erklärung zum Urteil bei Gericht eingegangen.

Der Urenkel des letzten deutschen Kaisers legte nach Angaben des Gerichts Beschwerde auch gegen andere Auflagen ein, die ihm erteilt wurden.

Ernst August Prinz von Hannover (67) soll betrunken Menschen bedroht und genötigt haben. (Archivbild)
Ernst August Prinz von Hannover (67) soll betrunken Menschen bedroht und genötigt haben. (Archivbild)  © Tobias Hase/dpa

Das Gericht hatte ihm unter anderem aufgetragen, keinen Kontakt zu den Verwaltern aufzunehmen, keinen Alkohol zu trinken und sich in Psychotherapie zu begeben.

Titelfoto: Tobias Hase/dpa, Fotokerschi.At/Werner Kerschbaum/APA/dpa

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