Hat er seinen Gast ermordet? Hotelbetreiber beteuert Unschuld!

Stuttgart - Hat ein Hotelbetreiber aus Stuttgart einen seiner Gäste nicht nur bestohlen, sondern auch ermordet? Die Staatsanwaltschaft fordert eine lange Haft, aber der Angeklagte hat eine ganz andere Version der Tat.

Laut Anklage soll der Hotelbetreiber insgesamt 110.000 Euro aus dem Besitz des Gastes aus dem Safe gestohlen haben, für den er als einziger einen Schlüssel besessen habe.
Laut Anklage soll der Hotelbetreiber insgesamt 110.000 Euro aus dem Besitz des Gastes aus dem Safe gestohlen haben, für den er als einziger einen Schlüssel besessen habe.  © Christoph Schmidt/dpa

Die Anklagebehörde forderte am wohl vorletzten Verhandlungstag vor dem Landgericht eine lebenslange Haftstrafe gegen den 47-Jährigen und bezeichnete seine Version der Tat als vollkommen unglaubwürdig.

Vielmehr habe er seinen vermögenden Dauer-Gast aus Geldgier ermordet, weil er eine große Summe Geld von ihm gestohlen habe und ihm das spätere Opfer auf die Schliche gekommen sei. Am Mittwoch (13.00 Uhr) will die Kammer ein Urteil verkünden.

Das Opfer hatte sich nach Aussage der Staatsanwaltschaft ein Jahr lang in dem Hotel seines mutmaßlichen Mörders eingemietet und mehr als 400.000 Euro aus dem Verkauf seines Hauses im Safe hinterlegt, zu dem der angeklagte Deutsche den einzigen Schlüssel hatte.

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"Die Lösung aller Probleme stand vor ihm wie in einem schlechten Film", beschrieb der Staatsanwaltschaft das Motiv des verzweifelt um Fassung ringenden Mannes auf der Anklagebank. Die Summe habe der Angeklagte unter anderem genutzt, um Goldbarren zu kaufen und ein geleastes Auto auszulösen.

Das spätere Opfer habe dies bemerkt und den Hotelier zur Rede gestellt. Das kostete ihn laut Staatsanwaltschaft am Ostersonntag vor einem Jahr das Leben. Unter einem Vorwand habe der Betreiber den Gast in den Abstellraum einer Tiefgarage des Hauses bestellt, auf ihn eingeschlagen und ihn gewürgt.

Die Leiche versteckte der Deutsche laut Staatsanwaltschaft in einem Wald in Esslingen bei Stuttgart. Die Nebenklage schloss sich dem Plädoyer an.

Angeklagter: "Ich habe das weder gewollt, noch gewusst, noch geplant"

Aus Sicht des Verteidigers hingegen darf der Mann nicht für den Tod des Gastes bestraft werden. Vielmehr sei dieser bei einem verhängnisvollen Streit umgekommen.

Der Angeklagte sei geschlagen und gegen einen Stapel Reifen gedrückt worden, daraufhin habe er nach dem ersten besten Gegenstand gesucht, um sich zu verteidigen und in Notwehr und Panik mit einer Hantel zugeschlagen.

Vom Geld habe er erst nach der Auseinandersetzung erfahren. Für die einfache Unterschlagung plädierte der Anwalt auf zwei Jahre und neun Monate Haft.

"Ich habe das weder gewollt, noch gewusst, noch geplant", sagte der bereits vorbestrafte Mann auf der Anklagebank in seinen abschließenden Äußerungen.

"Ich hatte zu keinem Zeitpunkt keinerlei Gründe, ihm etwas anzutun."

Titelfoto: Christoph Schmidt/dpa

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