Tausende Sturmgewehre nach Mexiko geliefert: Heute BGH-Urteil gegen Heckler & Koch

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Dienstag (10.30 Uhr) sein Urteil zu unzulässigen Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen.

Oberndorf am Neckar: Eine Präsentationswand mit Waffen auf dem Firmengelände von Heckler & Koch. Mitarbeiter des Unternehmens stehen aktuell vor Gericht.
Oberndorf am Neckar: Eine Präsentationswand mit Waffen auf dem Firmengelände von Heckler & Koch. Mitarbeiter des Unternehmens stehen aktuell vor Gericht.  © Marijan Murat/dpa

Mitarbeiter von Heckler & Koch hatten sich die Ausfuhrgenehmigungen der deutschen Behörden durch eine wahrheitswidrige Angabe unkritischer Empfängerregionen erschlichen.

Auf diese Weise verkaufte die Rüstungsfirma von 2006 bis 2009 mehr als 4200 Sturmgewehre vom Typ G36 samt Zubehör für rund 3,7 Millionen Euro an Mexiko.

Dort wiederum verkaufte die zentrale Beschaffungsstelle die Waffen an die Polizeien in Provinzen weiter, aus denen Menschenrechtsverletzungen berichtet werden.

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Das Stuttgarter Landgericht hatte 2019 zwei frühere Mitarbeiter zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Beide wollen mit ihren Revisionen einen Freispruch erreichen, die Bundesanwaltschaft strebt härtere Strafen an.

Die Freisprüche dreier anderer Angeklagter sind bereits rechtskräftig.

Die beiden mutmaßlichen Hauptverantwortlichen standen in Stuttgart nicht vor Gericht. Der eine war 2015 gestorben, der andere laut seinem Anwalt zu krank für die Anreise aus Mexiko.

Außerdem äußert sich der BGH zu der Frage, wie viel Heckler & Koch zahlen muss. Das Landgericht hatte die Einziehung des kompletten Verkaufserlöses angeordnet. Das Unternehmen will, dass Produktions- und Transportkosten abgezogen werden. (Az. 3 StR 474/19)

Update: 11.50 Uhr

Urteil weitgehend rechtskräftig

Es bleibt bei Haftstrafen auf Bewährung für zwei ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch. Die Rüstungsfirma selbst soll mehr als drei Millionen Euro an die Staatskasse zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag urteilte.

Die obersten Strafrichter in Karlsruhe bestätigten damit weitgehend ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts von 2019. Nur über einen kleineren Teil der Summe, die von Heckler & Koch eingezogen werden soll, will der BGH später separat entscheiden. (Az. 3 StR 474/19)

Das Landgericht hatte einen Ex-Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine schärfere Verurteilung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz angestrebt - vergeblich.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

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