Todesfahrt in Mannheim: Ist Täter (40) vermindert schuldunfähig?

Von Stefanie Järkel, Catharina Zelt

Mannheim - Nach der Todesfahrt von Mannheim sitzt der Angeklagte zum Prozessauftakt teilnahmslos im Saal. Sein Anwalt spricht für ihn und liest eine Erklärung vor.

Der 40 Jahre alte Täter muss sich vor Gericht verantworten. Insgesamt sind 13 Verhandlungstage vorgesehen.
Der 40 Jahre alte Täter muss sich vor Gericht verantworten. Insgesamt sind 13 Verhandlungstage vorgesehen.  © Bernd Weißbrod/dpa

Der 40-Jährige aus Ludwigshafen bestreitet die Vorwürfe beim Landgericht Mannheim nicht. Er sei am Rosenmontag gezielt auf Menschen zugefahren, um sie zu töten. Verteidiger Uwe Kosmala versucht zu erklären, was im Inneren seines Mandanten vorgegangen ist.

Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren.

Anschließend habe er gezielt mit seinem Auto zwei Passanten erfasst. Bewusst habe er dabei das "Überraschungsmoment" ausgenutzt, führte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer aus.

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Er habe letztlich auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und weitere Menschen erfasst und verletzt. Zwei Menschen starben noch in der Fußgängerzone, 14 weitere wurden teilweise schwer verletzt.

"Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet", hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war.

Der Verdächtige wurde noch am Tattag im März festgenommen werden. (Archivfoto)
Der Verdächtige wurde noch am Tattag im März festgenommen werden. (Archivfoto)  © Boris Roessler/dpa

Täter nahm an "Reichsbürger"-Versammlungen teil

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann eine Reihe von Delikten vor, darunter Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht demnach eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.

Nach der Tat hatte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (65, CDU) gesagt, Hinweise auf mögliche Kontakte des Täters ins rechtsextreme Milieu seien den Behörden bekannt und stünden im Fokus der Ermittlungen.

Der Präsident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger, sagte damals, man habe in sozialen Medien festgestellt, dass der Täter an großen Versammlungen von "Reichsbürgern" teilgenommen habe.

Der Verdächtige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Ein Urteil könnte am 19. Dezember verkündet werden.

Erstmeldung: 11.08 Uhr, aktualisiert um 16.40 Uhr.

Titelfoto: Bildmontage: Bernd Weißbrod/dpa, Boris Roessler/dpa

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