Von Tatjana Bojic
Reutlingen - Eine Jugendliche, gerade 17, verliert auf einer abendlichen Fahrt im Sommer 2025 ihr Leben - getroffen von einem Auto, das zu schnell unterwegs war. Jetzt steht der Fahrer vor Gericht.
Am Mittwoch beginnt am Amtsgericht Reutlingen der Prozess gegen den damals 24-jährigen Fahrer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor. Nach ihrer Auffassung war der junge Mann unaufmerksam, gleichgültig - und viel zu schnell.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in einer Kurve der B312 in Lichtenstein (Kreis Reutlingen) mit rund 125 Kilometern pro Stunde überholen zu wollen, obwohl die Strecke dort auf 100 Kilometer pro Stunde begrenzt ist. Er soll nicht geprüft haben, ob ein Fahrzeug entgegenkam.
Die Ermittler gehen davon aus, dass er die Gefahr kannte, sie aber billigend in Kauf nahm. Er habe, so die Anklage, vor allem eines gewollt: einen vorausfahrenden Bekannten möglichst schnell einholen.
Dabei geht die Anklagebehörde davon aus, dass der Angeklagte aus Gleichgültigkeit keine Bedenken gegen seine "rennähnliche Fahrweise" hatte und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zumindest billigend in Kauf nahm.
Für den Prozess sind sieben Zeugen und ein Sachverständiger geladen.