Verbrenner-Aus 2030? BGH prüft Klimaklagen gegen Mercedes und BMW
Von Jacqueline Melcher und Katharina Kausche
Karlsruhe - Wenn es nach der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht, müssen BMW und Mercedes-Benz 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner einstellen. Worauf sich die Kläger beim Bundesgerichtshof (BGH) berufen.
Die DUH will, dass BMW und Mercedes-Benz untersagt wird, in Zukunft Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen: Am besten ab dem 31. Oktober 2030, da die Fahrzeuge im Schnitt etwas mehr als 14 Jahre in Betrieb seien und Deutschland 2045 treibhausgasneutral sein will, erklärt DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger.
Die Kläger hätten aber auch mehrere Hilfsanträge mit alternativen Zeiträumen gestellt - zum Beispiel bis 2045, oder sogar 2050.
Das Problem sei, dass BMW und Mercedes sich bislang zu überhaupt keinem Datum verpflichten wollten, solange es ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben werde. Genau darum gehe es nun am BGH, sagt Klinger: "Ist zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?"
Aus Sicht der Kläger ist die Antwort klar: Nein. Unternehmen müssten sich auch über staatliche Regulierung hinaus an Sorgfaltspflichten halten, wenn in die Rechte Dritter eingegriffen werde.
Bisher war das Ende von Verbrennern in der Europäischen Union (EU) für 2035 vorgesehen. Die Verordnung, auf die sich Unterhändler der EU-Staaten und das Europaparlament vor rund drei Jahren verständigten, schrieb vor, dass danach faktisch keine neuen Autos mit Benzin- oder Dieselmotor zugelassen werden dürfen.
Ende 2025 nahm die EU-Kommission von diesen Plänen aber Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor.
Auf welche Rechte berufen sich die Kläger?
Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagen sie.
So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden. Ihre Argumentation stützen sie auf den berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.
Während es bei der wegweisenden Klimaschutz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um eine Verpflichtung des Staates ging, geht es am BGH darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können.
Im Verfahren gehe es um eine bisher nicht geklärte Grundsatzfrage, sagt DUH-Anwalt Klinger: "Haben große Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am verbleibenden CO2-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten?"
Als letzte Instanz in Zivilverfahren ist eine Entscheidung des BGH an sich nicht mehr anfechtbar. Wenn potenziell Grundrechte betroffen sind, bleibt aber der Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Die Umwelthilfe behalte sich diese Option offen, falls ihre Klage vor dem BGH keinen Erfolg haben sollte, sagte Anwalt Klinger vor der mündlichen Verhandlung.
Titelfoto: Uli Deck/dpa

