Überraschende Wende im Prozess um Skilift-Unfall am Feldberg: "Das halbe Kind guckt raus"

Von Magdalena Henkel, Marco Krefting

Schönau im Schwarzwald - Nach dem Sturz eines Kindes aus einem Skilift in Todtnau (Landkreis Lörrach) akzeptiert ein beschuldigter Mitarbeiter der Herzogenhornbahn seine Strafe doch.

Der Angeklagte wehrte sich zunächst gegen den Strafbefehl.
Der Angeklagte wehrte sich zunächst gegen den Strafbefehl.  © Philipp von Ditfurth/dpa

"Der Einspruch gegen den Strafbefehl wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft am Freitag zurückgenommen", teilte das Amtsgericht Schönau im Schwarzwald mit. Der Strafbefehl sei damit rechtskräftig.

Das Mädchen hatte es im März vergangenen Jahres nicht richtig auf einen Sessellift am Feldberg geschafft und war mehrere Meter in die Tiefe gestürzt. Für die damals Achtjährige endete ihr Skikurs mit einem dreitägigen Krankenhausaufenthalt und mehreren Prellungen, wie die Eltern berichteten.

Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hatte dem Mitarbeiter der Herzogenhornbahn fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

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Er sei unaufmerksam gewesen und habe den Lift nicht abgeschaltet, obwohl die Situation auf dem Bildschirm der Überwachungsanlage zu erkennen gewesen sei.

Der Beschuldigte wehrte sich aber zunächst gegen den Strafbefehl von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro, weshalb vor Gericht verhandelt wurde.

Mann wies Vorwürfe erst zurück

Beim Prozessauftakt Mitte Januar hatte der Mann die Vorwürfe zunächst bestritten. Im Einstiegsbereich sei für ihn nicht ersichtlich gewesen, dass das Kind nicht richtig zu sitzen gekommen sei, sagte er. Neben dem Mädchen seien zwei Frauen auf denselben Sessel gestiegen.

Er habe gesehen, dass eine der beiden die Hand am Sicherheitsbügel gehabt habe, der heruntergezogen werden müsse.

Daraufhin habe er sich um die nächsten Menschen in der Reihe gekümmert - und keinen Anlass gesehen, den Lift anzuhalten.

Bildmaterial zeigt den Vorfall

Vor Gericht wurden die Bilder der Überwachungskamera an der Herzogenhornbahn gesichtet.
Vor Gericht wurden die Bilder der Überwachungskamera an der Herzogenhornbahn gesichtet.  © Valentin Gensch/dpa

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte der Mitarbeiter den Zwischenfall aber mitbekommen müssen. Sowohl auf den Bildschirmen der Überwachungsanlage als auch im direkten Sichtfeld des Mannes sei deutlich zu erkennen gewesen, dass das Kind nicht richtig auf dem Sessel saß. Auch Richterin Ulrike Götz bemerkte nach Sichtung des Bildmaterials: "Das halbe Kind guckt raus."

Auf ihre Nachfrage hin räumte der Beschuldigte ein, dass der Zwischenfall auf den Bildschirmen der Überwachungsanlage zu sehen gewesen sei. Im laufenden Betrieb sei er jedoch auf den Bereich direkt vor dem Förderband konzentriert gewesen.

Insbesondere die Kinder der Skischule, zu denen das Mädchen gehörte, hätten in dem Moment für reges Treiben gesorgt. Schreie habe er nicht gehört, ein Handzeichen sei ihm nicht gegeben worden.

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Die Mutter des Mädchens hatte vor Gericht erklärt, keinen Schadenersatz zu fordern und auf eine Zivilklage zu verzichten. Es gehe der Familie nicht darum, einen Schuldigen zu finden, sondern um die Aufarbeitung des Falls, damit so etwas nicht noch mal passiere. Ihre Tochter fahre weiterhin gerne Ski.

Titelfoto: Bildmontage: Philipp von Ditfurth/dpa, Valentin Gensch/dpa

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