Verfassungs-Gerichtshof verhandelt AfD-Klage zu Landeszentrale

Stuttgart - Ist es rechtens, dass der Landtag immer wieder Kandidaten der AfD für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung durchfallen lässt? Nein, findet die AfD-Fraktion und hat deswegen geklagt.

Zwei AfD-Kandidaten wurden mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nun wird darüber verhandelt.
Zwei AfD-Kandidaten wurden mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nun wird darüber verhandelt.  © Bernd Weißbrod/dpa

Seit langem versucht die AfD-Fraktion einen Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu entsenden - und scheitert damit immer wieder am Widerstand der anderen Fraktionen im Landtag, die die AfD-Kandidaten jedes Mal durchfallen lassen.

Am Montag (11 Uhr) befasst sich damit nun der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg. Ein Urteil wird erst einige Wochen später erwartet.

Dort hatte die AfD-Fraktion gegen die Ablehnung ihrer Kandidaten durch den Landtag geklagt. Die AfD argumentiert, dass dadurch ihre Rechte auf effektive Kontrolle der Regierung sowie auf Gleichbehandlung der Fraktionen beeinträchtigt würden.

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Zuletzt war die AfD-Fraktion Mitte Oktober im Landtag damit gescheitert, einen Kandidaten ins Kuratorium der Landeszentrale wählen zu lassen. Beide vorgeschlagenen Kandidaten wurden damals mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nach Angaben der Landtagsverwaltung war es bereits die achte Wahl.

Das Kuratorium soll die Überparteilichkeit der Landeszentrale sicherstellen. Die Grünen hatten im vergangenen Jahr erklärt, dass die gewählten AfD-Vertreter zuletzt ihr Amt missbraucht hätten, um die Landeszentrale schlecht zu machen. Die AfD hatte damals angekündigt, immer wieder zu versuchen, die Wahl auf die Tagesordnung zu setzen.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

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