Frau auf Parkplatz vor Haus brutal erstochen: So lange muss Täter hinter Gitter

Nürnberg - Wegen der tödlichen Messerstiche auf eine Frau muss ein 45-Jähriger eine jahrelange Haftstrafe verbüßen.

Das Landgericht Nürnberg hat am Montagmittag das Urteil gegen den Mann verkündet. (Symbolbild)
Das Landgericht Nürnberg hat am Montagmittag das Urteil gegen den Mann verkündet. (Symbolbild)  © Lino Mirgeler/dpa

Das Landgericht in Nürnberg verurteilte den Angeklagten am Montag unter anderem wegen Totschlags zu 14 Jahren und 6 Monaten Haft. Außerdem ordnete die Kammer nach Angaben einer Justizsprecherin Sicherungsverwahrung an.

Der Angeklagte hatte in dem Prozess keine Angaben zu der Tötung in Fürth gemacht.

Der Mann hat nach Überzeugung des Gerichts die Frau im vergangenen Dezember auf dem Parkplatz vor ihrem Haus mit einem Messer angegriffen und mehrmals zugestochen. Diese flüchtete ins Haus und brach im Flur zusammen, wo Anwohner sie fanden. Sie starb später in einem Krankenhaus.

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Außerdem hatte er die Frau im November 2021 schon einmal angegriffen, als sie neben ihm im Auto auf dem Beifahrersitz saß. Demnach hatte er sie erst beleidigt, ihr an den Haaren gerissen und sie dann gewaltsam am Aussteigen gehindert. Dabei rutschte sie mit den Beinen aus dem fahrenden Auto und erlitt Schürfwunde.

Die Tat ereignete sich wenige Monate, nachdem der Mann aus dem Gefängnis gekommen war. Im Jahr 2015 war er bereits zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt worden.

Urteil gegen Mann: Sicherungsverwahrung nach Ende der Haft ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt

Ein psychiatrischer Gutachter hatte in dem Prozess ausgesagt, dass der Mann entsprechend dazu neige, gewalttätig gegenüber Frauen in seinem näheren Umfeld zu werden. Der Justizsprecherin zufolge sieht das Gericht in ihm einen Hangtäter, vor dem die Allgemeinheit geschützt werden müsse. Die angeordnete Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haft ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Ein Strafvollzugsgericht wird regelmäßig prüfen, ob diese weiter fortbesteht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In ihrem Plädoyer hatte die Anklage eine Haftstrafe von 14 Jahren und 3 Monaten sowie Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidiger plädierten hingegen auf Freispruch.

Titelfoto: Lino Mirgeler/dpa

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