Kleines Mädchen (†1) von Baum erschlagen! Trägt ein Kontrolleur die Schuld daran?

Augsburg - Mehr als zwei Jahre nach einem tragischen Unglück auf einem Augsburger Spielplatz kommt in Bayern der Fall vor Gericht. Ein umstürzender Ahorn tötete damals ein Mädchen (†1). Trägt ein Kontrolleur die Schuld daran?

Ein Mädchen (†1) ist in Augsburg auf einem Spielplatz durch einen Baumsturz ums Leben gekommen. Trägt ein Kontrolleur die Schuld? (Symbolbild)
Ein Mädchen (†1) ist in Augsburg auf einem Spielplatz durch einen Baumsturz ums Leben gekommen. Trägt ein Kontrolleur die Schuld? (Symbolbild)  © Lino Mirgeler/dpa

Nach dem Tod eines Kleinkindes muss sich am heutigen Montag (9 Uhr) ein Baumkontrolleur vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.

Im Juli 2021 war ein 23 Meter hoher Ahornbaum auf einem Augsburger Spielplatz umgestürzt und hatte eine Wippe getroffen, auf der gerade eine Mutter mit ihrer 20 Monate alten Tochter spielte. Beide wurden schwer verletzt, das Mädchen starb später in der Augsburger Uniklinik. Eine ältere Tochter der Frau spielte etwas entfernt und blieb unverletzt.

Der angeklagte Mann arbeitet seit dem Jahr 2006 für die Stadt Augsburg als Baumkontrolleur. Er hatte den betreffenden Baum 14 Monate vor dem Unglück untersucht und dabei nichts festgestellt.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass er bei dem schräg wachsenden Baum trotz Hinweisen auf einen Pilzbefall keine weitere Untersuchung veranlasst habe.

Sonst hätte er demnach erkennen können, dass die Standsicherheit des Ahorns nicht mehr gegeben sei.

Unglück in Augsburg: Konnte Kontrolleur drohenden Baumsturz schlichtweg nicht erkennen?

Der Kontrolleur muss sich in Augsburg verantworten.
Der Kontrolleur muss sich in Augsburg verantworten.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das zuständige Gericht hatte einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und zudem fahrlässiger Körperverletzung gegen den Mann erlassen.

Die festgelegte Geldstrafe hätte der Kontrolleur nicht zahlen müssen, da diese zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Beschuldigte will dies nicht akzeptieren und hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, sodass nun verhandelt wird.

Der Verteidiger des Kontrolleurs erklärte, dass es ein Gutachten gebe, wonach der Mitarbeiter ausreichende Maßnahmen im Fall ergriffen habe.

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Er habe den drohenden Baumsturz schlichtweg nicht erkennen können, erläuterte der Anwalt.

Erst vor einer Woche war es auch in Würzburg zu einem tödlichen Baumsturz gekommen. Eine 59 Jahre alte Radfahrerin war von einer Buche getroffen worden und ebenfalls im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen. Auch dort wird derzeit ermittelt.

Dass Bäume unvorhergesehen umfallen, kommt in den Städten immer wieder vor. Meist führen aber Unwetter dazu.

Titelfoto: Lino Mirgeler/dpa

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