Hitlergruß und "Schwachkopf" Habeck: Gericht fällt Urteil über Rentner wegen X-Posts

Von Sebastian Schlenker

Haßfurt - Ein 64-jähriger Mann aus Unterfranken ist vom Amtsgericht Haßfurt wegen mehrerer rechtswidriger Posts auf X zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

der 64-Jährige wurde vom Gericht zu 55 Tagessätzen von jeweils 15 Euro verurteilt.
der 64-Jährige wurde vom Gericht zu 55 Tagessätzen von jeweils 15 Euro verurteilt.  © NEWS5/Pascal Höfig

Das Gericht sprach ihn in vier Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig und verhängte 55 Tagessätze zu je 15 Euro.

Aus Sicht des Vorsitzenden Richters gibt es keine Zweifel, dass der Angeklagte aus dem Landkreis Haßberge im vorigen Jahr mehrere Posts mit strafbaren Inhalten auf der Plattform X verbreitet hat.

Darunter etwa ein Bild, das Adolf Hitler bei einem Handschlag mit einem Geistlichen zeigt und mehrere Männer, die dazu einen sogenannten Hitlergruß machen.

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Um Darstellungen, die etwa Adolf Hitler oder ein Hakenkreuz zeigen, straffrei verwenden zu können, müsste aus Sicht des Gerichts auf Anhieb ein kritischer Gebrauch erkennbar sein. Davon sei der Angeklagte in den ihm vorgeworfenen Fällen ganz weit entfernt, sagte der Richter.

Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Der Mann selbst machte vor Gericht keine Angaben. Er hatte zuvor gegen einen wegen der X-Posts erlassenen Strafbefehl mit 90 Tagessätzen Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zum Prozess.

Habeck als "Schwachkopf" bezeichnet: X-Post brachte Ermittlungen in Gang

Der 64-Jährige hatte den ehemaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (55) in einem Post als "Schwachkopf" bezeichnet. Das brachte die Ermittlungen ins Rollen.
Der 64-Jährige hatte den ehemaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (55) in einem Post als "Schwachkopf" bezeichnet. Das brachte die Ermittlungen ins Rollen.  © Carsten Koall/dpa

Ursprünglich war das Verfahren gegen den Mann im August 2024 wegen eines X-Posts mit einer mutmaßlichen Beleidigung des vorigen grünen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (55) in Gang gekommen.

Der Post soll ein Porträtfoto von Habeck und den Schriftzug "Schwachkopf Professional" gezeigt haben. Der Post wurde über ein Online-Meldeportal des Bundeskriminalamts angezeigt.

Wenige Tage später veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung bei dem Mann. Dabei stellte die Polizei ein Tablet sicher und stieß auf weitere möglicherweise strafbare Inhalte und Äußerungen des Mannes.

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Die Ermittlungen wegen des "Schwachkopf"-Posts wurden laut Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt.

Der Vorwurf der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens falle aufgrund der anderen Vorwürfen gegen den Mann und die dafür zu erwartende Strafe "nicht beträchtlich ins Gewicht", hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: NEWS5/Pascal Höfig

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