Polizistin vergewaltigt Mädchen (14) und muss ins Gefängnis: Aber in welches?

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Von Britta Schultejans

Traunstein - Sie sollte für Recht und Ordnung sorgen - und vergewaltigte ein Mädchen. Das Landgericht Traunstein hat eine Polizistin wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. 

Die Transfrau hat gestanden, das Mädchen auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben.
Die Transfrau hat gestanden, das Mädchen auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben.  © Britta Schultejans/dpa

Die inzwischen vom Dienst suspendierte Beamtin muss unter anderem wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie drei Jahre und drei Monate in Haft. 

Die Ex-Bundespolizistin hatte die Vorwürfe nach Gerichtsangaben "vollumfänglich" eingeräumt.

Sie ist, wenn das Urteil rechtskräftig wird, nicht nur ihren Beamtenstatus los, sondern auch ihre Pensionsansprüche. 

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Zu Verhandlungsbeginn hatten sich die Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidigung auf einen sogenannten Deal geeinigt, der eine Haftstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren vorsah. Voraussetzung dafür war das umfassende Geständnis.

Weil die Öffentlichkeit dafür ausgeschlossen worden war, fanden auch die Plädoyers vor dem Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

Die Transfrau, die derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht ist, hatte zugegeben, die Tochter einer Freundin im August 2025 bei einem gemeinsamen Ausflug auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben. 

Frauen- oder Männerknast – Wohin muss die Transfrau?

Ob sie nun in ein Frauen- oder Männergefängnis kommt, ist noch nicht geklärt.
Ob sie nun in ein Frauen- oder Männergefängnis kommt, ist noch nicht geklärt.  © Uwe Lein/dpa

Vorher hatte sie dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen auch eine pornografische WhatsApp-Nachricht geschrieben. Doch die Vergewaltigung war noch nicht alles: Auf Dateien, die bei der Angeklagten gefunden wurden, sind laut Ermittlern brutale Gewaltszenen an Kindern zu sehen.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft der 55 Jahre alten Angeklagten die Herstellung Tier-pornografischer Inhalte vorgeworfen. Dafür wurde sie nicht verurteilt, obwohl einschlägiges Material gefunden wurde. 

Allerdings konnte aus Sicht des Gerichts nicht nachgewiesen werden, dass die Videos mit einem Hund hergestellt wurden, um sie zu verbreiten.

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Bevor der Richter sein Urteil begründete, fügte er noch eine Erklärung an: Die Tatsache, dass es sich bei der Angeklagten um eine Transfrau handle, spiele bei der Beurteilung ihrer Tat keine Rolle. Andere Menschen allein wegen ihrer sexuellen Identität oder Orientierung zu beurteilen "verbietet sich", betonte er.

Wo die Ex-Polizistin ihre Strafe nun wird absitzen müssen, ist noch unklar. Zunächst hatte sie sich in der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt befunden, dann wurde sie in die Stadelheimer Männer-Abteilung verlegt. Sie sei dort jedoch heftigen Anfeindungen ausgesetzt.

Titelfoto: Britta Schultejans/dpa

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