Mann von Brücke gestoßen und Hitlergruß gezeigt: "Ausländerfeindliche Gesinnung"

Regensburg - Die Staatsanwaltschaft hat für einen 28-Jährigen, der einen Syrer von der Steinernen Brücke in Regensburg gestoßen haben soll, die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Von der Steinernen Brücke in Regensburg wurde ein Mann in die Tiefe gestoßen und dadurch schwer verletzt.  © Armin Weigel/dpa

Die Anklagebehörde habe in der vergangenen Woche beim Landgericht Regensburg einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Sie legt dem schuldunfähigen Beschuldigten versuchten Mord sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last. Das Gericht muss nun über die Zulassung zur Hauptverhandlung und Verhandlungstermine entscheiden.

Der 20 Jahre alte Syrer war bei dem Sturz am 13. Oktober vergangenen Jahres über fast sieben Meter schwer verletzt worden und kämpft noch heute mit den psychischen Folgen. Er hatte auf der Brüstung der Steinernen Brücke gesessen und telefoniert. Da soll der Beschuldigte ihn überraschend von der Brücke gestoßen haben, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte.

Gerichtsprozesse Bayern Todesschüsse in Nürnberg: So lange muss der Täter hinter Gitter

Nach der Tat soll der Beschuldigte unbeeindruckt weiter über die Brücke flaniert sein und gegenüber einem zufällig anwesenden Polizeibeamten in Zivil den Hitlergruß gezeigt haben.

Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass "der Beschuldigte aus einer ausländerfeindlichen Gesinnung heraus" gehandelt habe, teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Anzeige

Versuchter Mord und Schuldunfähigkeit: Beschuldigter ist Gefahr für die Gesellschaft

Ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte bei der Tat eine manische Episode mit psychotischen Symptomen durchlebte und daher schuldunfähig war. Allerdings gehe von dem Beschuldigten aufgrund seines Zustandes auch künftig die Gefahr erheblicher Straftaten aus.

Deshalb habe die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Bayern: