Sammelklage gegen Amazon: Ist Werbe-Unterbrechung auf Prime Video erlaubt?

Von Carsten Hoefer

München - Der US-Konzern Amazon ist wegen der Werbespots auf seinem Streamingdienst Prime Video mit einer Sammelklage von fast 220.000 seiner deutschen Kunden konfrontiert.

Zwei Klagen gegen Amazon Prime Video werden derzeit in München verhandelt. An eine davon haben sich knapp 220.000 Personen mit drangehängt.  © meinzahn/123RF

Bayerns Oberstes Landesgericht verhandelt heute die stellvertretend von der Verbraucherzentrale Sachsen eingereichte Verbandsklage. 

Kern des Zivilprozesses ist die Frage, ob Amazon von seinen Kunden zusätzlich Geld verlangen darf, damit der ursprünglich als werbefrei angekündigte Bezahldienst auch tatsächlich werbefrei bleibt.

Ein sofortiges Urteil ist nicht zu erwarten. Sollte die Verbraucherzentrale gewinnen, drohen Amazon Schadenersatzansprüche.

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In einem vorangegangenen ersten Verfahren hatte das Landgericht München I den Zusatzobolus für die Werbefreiheit im Dezember für rechtswidrig erklärt – dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. 

Der Sachverhalt: Amazon hatte Anfang 2024 die Prime-Video-Kundschaft per Mail informiert, dass ab Februar des betreffenden Jahres in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde.

Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Das Landgericht sah in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. 

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Prime Video unterbricht seit einigen Monaten seine Sendungen einst werbefreien Shows mit Reklame – außer man zahlt weitere 2,99 Euro im Monat extra.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Dieses erste Verfahren war eine vom Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereichte Unterlassungsklage. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Amazon also die Zusatzgebühr für Werbefreiheit nicht mehr verlangen.

Amazon hatte die Vorwürfe der Verbraucherzentralen zurückgewiesen und betont, die Kunden im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über die Einführung von Werbung bei Prime Video informiert zu haben.

Die nun vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängige zweite Klage hat zwar das gleiche Thema, aber ansonsten nichts mit dem ersten Verfahren zu tun.

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Kläger im zweiten Fall ist die Verbraucherzentrale Sachsen, nun geht es um etwaige Schadenersatzansprüche gegen Amazon. 

Grundlage ist das sogenannte Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Dieses beruht auf einer EU-Richtlinie, die Sammelklagen nach US-Muster auch in Deutschland möglich macht.

Laut Verbraucherzentrale Sachsen haben sich der Klage gegen Amazon bisher knapp 220.000 Menschen angeschlossen. Beide Klagen werden in München verhandelt, weil die deutschen Amazon-Geschäfte von München aus geleitet werden.

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