Verfahren gegen verstorbenen Papst Benedikt XVI.: So soll es nun weitergehen

München/Traunstein - Nach der Absage des ursprünglichen Termins will das Landgericht Traunstein im Verfahren gegen den verstorbenen Papst Benedikt XVI. (†95) nun am 20. Juni verhandeln.

Papst Benedikt XVI. (†95) ist am 31. Dezember 2022 verstorben.
Papst Benedikt XVI. (†95) ist am 31. Dezember 2022 verstorben.  © picture alliance/dpa

In dem Zivilverfahren geht es um einen Missbrauchsfall, der sich in der Zeit Benedikts als Erzbischof in München und Freising ereignet hat.

Die entsprechende Zivilklage richtet gegen einen verurteilten Priester, das Erzbistum sowie Ratzingers Nachfolger im Amt des Erzbischofs, Kardinal Friedrich Wetter - und ursprünglich auch gegen den verstorbenen Papst selbst.

Das Gericht habe angeordnet, dass der beklagte Priester H. und ein informierter Vertreter des Erzbistums München und Freising persönlich erscheinen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

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Strafrechtlich hat das Ganze zwar keine Bedeutung mehr, allerdings geht es um die Frage der Schuld, die die jeweiligen Bistumsverantwortliche in diesem Fall möglicherweise auf sich geladen haben.

Eine Beweisaufnahme sei am 20. Juni bislang nicht geplant. Auch neue Erkenntnisse bei der Suche nach Erben von Benedikt XVI. lägen dem Gericht nicht vor, sagte die Gerichtssprecherin.

Georg Gänswein (66) war langjähriger Privatsekretär des verstorbenen Papstes.
Georg Gänswein (66) war langjähriger Privatsekretär des verstorbenen Papstes.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Landgericht Traunstein hatte ursprünglichen Verhandlungstermin verschoben

Abgetrennt habe das Gericht das Verfahren gegen ihn aber nicht. Das zuständige Landgericht hatte den ursprünglichen Verhandlungstermin zunächst einmal verschoben, weil keine Rechtsnachfolger des Papstes ermittelt werden konnten.

Nach früheren Angaben seines langjährigen Privatsekretärs und Testamentsvollstreckers Georg Gänswein (66) hat Papst Benedikt keinen Erben eingesetzt - darum komme die gesetzliche Erbfolge zum Zug, sagte er im dpa-Interview.

"Diese richtet sich nach vatikanisch-italienischem Recht. Die Anschreiben an die möglichen Erben sind im Gange. Die Antworten der möglichen Erben stehen noch aus", schilderte Gänswein den aktuellen Stand.

Titelfoto: picture alliance/dpa

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