Wegen Familienehre: Vater und Bruder sollen Tod von Mädchen geplant haben

Augsburg - Für die 16-Jährige muss es ein fürchterliches Martyrium gewesen sein. Ihre Angehörigen berieten in ihrer Anwesenheit darüber, wie die Jugendliche umgebracht werden soll, weil sie angeblich gegen religiöse Regeln verstoßen haben soll - sie selbst musste dafür einen Abschiedsbrief schreiben.

Im Strafjustizzentrum bringen zwei Justizwachtmeister den angeklagten Vater (M.) in den Saal.
Im Strafjustizzentrum bringen zwei Justizwachtmeister den angeklagten Vater (M.) in den Saal.  © Stefan Puchner/dpa

Der Mord sollte als Suizid getarnt werden. Dieses Szenario schildert die Anklageschrift gegen den Vater und den erwachsenen Bruder des Opfers.

Die beiden 44 und 23 Jahre alten Männer müssen sich seit Donnerstag vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Freiheitsberaubung und weitere Delikte listet die Staatsanwaltschaft auf.

Die zwei Männer gehörten der jesidischen Glaubensrichtung an. Körperliche Züchtigungen und strenge hierarchische Regeln gehörten für sie zur Religion, heißt es in der Anklage. Eheschließungen und andere Beziehungen seien nur zwischen Jesiden gestattet.

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Als die Tochter kurz vor ihrem 16. Geburtstag eine Beziehung zu einem Muslim türkischer Abstammung aufgenommen hatte, soll die Situation in der Familie eskaliert sein. Laut Anklage wurde nicht nur das Mädchen mit dem Tode bedroht. Ihrem Freund sei es genauso ergangen.

Die jesidische Familie habe die Familienehre beschmutzt gesehen.

Tochter musste jahrelanges Martyrium ertragen

Wegen der Beziehung zu einem Mann mit anderer Religion sollen der angeklagte Vater und Sohn die Ermordung des Mädchens geplant haben.
Wegen der Beziehung zu einem Mann mit anderer Religion sollen der angeklagte Vater und Sohn die Ermordung des Mädchens geplant haben.  © Stefan Puchner/dpa

Den Ermittlungen zufolge hatte das Mädchen da schon etwa vier Jahre lang körperliche und seelische Misshandlungen über sich ergehen lassen müssen - aus mitunter banalen Gründen. So soll der Bruder seine Schwester einmal mit einem Gürtel verprügelt haben. Grund sei gewesen, dass sie gegen seinen Willen mit der Straßenbahn gefahren sei.

Angesichts der Mordpläne in der Familie floh die Tochter zum Jugendamt und wurde in Obhut genommen. Als der Vater auch einem Behördenmitarbeiter drohte, er werde seiner Tochter den Kopf abschneiden, kamen die beiden Männer in Untersuchungshaft.

Nach Angaben seines Verteidigers ist der Vater mittlerweile zum christlichen Glauben konvertiert. Er habe in der Haft Zweifel am jesidischen Glauben bekommen.

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Zu Beginn des Prozesses scheiterten zunächst Verhandlungen der Verteidiger, des Staatsanwaltes und der Richterin über ein Strafmaß im Fall von Geständnissen. Die Anwälte wollen für ihre Mandanten Haftstrafen von maximal zwei Jahren auf Bewährung erreichen. Die Staatsanwaltschaft hält das für völlig ausgeschlossen. Dadurch äußerten sich die Angeklagten zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Der Prozess könnte in den nächsten Wochen sogar noch platzen. Denn der Verteidiger des Vaters ist nicht einverstanden, dass die auf Video aufgezeichnete Vernehmung der Tochter durch den Ermittlungsrichter vorgeführt wird. So wollte das Gericht der Jugendlichen eine Zeugenvernehmung im Prozess ersparen.

Prozess könnte platzen: Muss die 16-Jährige selbst im Gericht aussagen?

Im Strafjustizzentrum reden die Anwälte Hannes Maletzke (l.) und Jörg Meringer mit ihrem Mandanten, der zusammen mit seinem Sohn angeklagt ist.
Im Strafjustizzentrum reden die Anwälte Hannes Maletzke (l.) und Jörg Meringer mit ihrem Mandanten, der zusammen mit seinem Sohn angeklagt ist.  © Stefan Puchner/dpa

Die Anwälte des Vaters wollen die 16-Jährige aber selbst im Gerichtssaal hören - wovon sich allerdings die Verteidiger des mitangeklagten Sohnes distanzierten.

Der Staatsanwalt deutete an, dass er eine Verweisung des Falles an das höhere Landgericht beantragen könnte, wenn die Tochter nach ihrem erlittenen Martyrium nun noch einmal vor Gericht erscheinen müsse.

Hintergrund dürfte sein, dass an Amtsgerichten Haftstrafen von maximal vier Jahren verhängt werden dürfen und der Ankläger hier dann möglicherweise eine höhere Gefängnisstrafe anpeilt.

Richterin Silke Knigge machte schon einmal klar, dass unter diesen Umständen das Verfahren wohl nicht wie zunächst geplant bereits im Januar beendet werden kann. Sie prüft weitere Verhandlungstage bis März. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen weitere Familienmitglieder ebenfalls Strafverfahren begonnen, die aber nicht Gegenstand des aktuellen Prozesses sind.

Jesiden stammen ursprünglich aus dem Irak, der Türkei, Syrien oder dem Iran. Der angeklagte Vater ist Iraker, der im Irak geborene Sohn hat mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hatte im Irak Menschen jesidischen Glaubens systematisch verfolgt und viele umgebracht.

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

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