Wiesn-Wirt scheitert erneut mit Klage gegen Zeltvergabe

❤️
😂
😱
🔥
😥
👏

Von Sabine Dobel

München - Zum zweiten Mal binnen zwei Tagen ist der Münchner Wiesn-Wirt Alexander Egger vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht München wies seinen Eilantrag ab, mit dem er sich gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für das Volkssängerzelt gewendet hatte.

Traditionell alles beim Alten? Ein Wirt möchte gerichtlich durchsetzen, dass auch neue Gesichter einen Platz auf der Wiesn finden.
Traditionell alles beim Alten? Ein Wirt möchte gerichtlich durchsetzen, dass auch neue Gesichter einen Platz auf der Wiesn finden.  © Stefan Puchner/dpa

Das Gericht habe damit erneut bestätigt, dass die Stadt ihr Vergabeverfahren korrekt und rechtmäßig angewendet habe, so Wiesnchef Christian Scharpf die Entscheidung.

"Die Zulassung zum Oktoberfest erfolgt auf Grundlage eines transparenten und diskriminierungsfreien Bewertungssystems", unterstrich er.

"Damit besteht für alle Beteiligten ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Rechtssicherheit." 

Kind von den Philippinen per Livestream missbraucht: Erlangener vor Gericht
Gerichtsprozesse Bayern Kind von den Philippinen per Livestream missbraucht: Erlangener vor Gericht

Wie das Gericht mitteilte, hatte der Wirt geltend gemacht, dass seine Bewerbung bei mehreren der 13 Bewertungskriterien der Stadt zu niedrig bewertet worden sei, bei seinen Konkurrenten hingegen zu hoch.

Die zuständige Kammer sei aber zu dem Schluss gekommen, dass die höhere Bewertung durch die Landeshauptstadt München nicht offensichtlich zu beanstanden sei.

Trotz Doppelpleite: Beschluss ist noch nicht rechtskräftig

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Egger kann binnen zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben.

Zudem ist vor dem Verwaltungsgericht noch das Hauptsacheverfahren offen, über das aber absehbar nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht mehr vor dem Oktoberfest entschieden werden wird. 

"Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und werden diese eingehend prüfen, ehe wir über die nächsten Schritte entscheiden", ließ Egger mitteilen.

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Bayern: