Zwei Patienten bei Behandlungen in Praxis gestorben: Urteil gegen Ärztin gefallen

Augsburg - Für zwei Patienten endete der Besuch einer Arztpraxis mit dem Tod. Die Staatsanwaltschaft sah zwei Fälle der fahrlässigen Tötung - konnte sich allerdings vor dem Amtsgericht Augsburg nicht ganz damit durchsetzen.

Eine Ärztin (63) stand in Augsburg vor Gericht.
Eine Ärztin (63) stand in Augsburg vor Gericht.  © Ulf Vogler/dpa

Nach dem Tod einer Patientin infolge einer endoskopischen Behandlung ist in Bayern eine 63 Jahre alte Ärztin jetzt zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Internistin wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

Die Medizinerin hatte der Patientin in ihrer Praxis einen Magenballon legen wollen. Solche Ballons werden entsprechend verwendet, damit Patienten beim Abnehmen unterstützt werden. Es kam bei der Behandlung aber zu Komplikationen, weil der Ballon verrutschte und die Atmung blockierte.

Dies führte trotz eingeleiteter Notfallbehandlung schlussendlich zum Ersticken der Frau.

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Richterin Silke Knigge hielt der Praxisinhaberin insbesondere vor, dass sie das Endoskop entgegen der üblichen Vorgaben deutlich zu früh herausgezogen habe und somit im Anschluss die Befüllung des Ballons nicht mehr weiter beobachten konnte. Dies sei eine schwerwiegende Pflichtverletzung.

Die Ärztin selbst hatte erklärt, dass sie seit dem Notfall, der bereits mehrere Jahre zurückliegt, keine Magenballons mehr einsetze. Ein Endoskop ist in der Regel ein biegsamer Gummischlauch oder alternativ ein dünnes Metallrohr.

Richterin sprach die Angeklagte im zweiten Fall frei

Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Frau war auch in einem zweiten Fall wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, nachdem ein weiterer Patient ihrer Praxis nach einer anderen Endoskopiebehandlung gestorben war.

Der Patient war während der Behandlung kollabiert und letztlich an einem Hirnschaden aufgrund unzureichender Sauerstoffversorgung gestorben.

In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft der Ärztin ein mangelhaftes Notfallfallmanagement vorgeworfen und eine Verurteilung verlangt.

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Die Richterin sprach die Angeklagte aber frei.

Denn der Patient hatte massive Vorerkrankungen, von denen die Internistin nichts wusste. Weder der Hausarzt des Mannes noch der Patient selbst hatten die Ärztin über die Krankheiten informiert.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Ulf Vogler/dpa

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