Berlin - Ein 38-Jähriger, der eine Abiturientin schwer misshandelt und sexuell missbraucht hat, ist zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Das teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.
Der Berliner sei wegen Vergewaltigung, fahrlässiger Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen sowie des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten schuldig gesprochen worden, wie aus einer Mitteilung des Landgerichts Berlin weiter hervorgeht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige in der Nacht zum 22. April 2022 die junge Frau auf der Straße angesprochen und in seiner Wohnung in Berlin-Steglitz vergewaltigt habe.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erkannte der Angeklagte, dass die damals 20-Jährige stark betrunken gewesen war. In der Wohnung sollen "gemeinsam erhebliche Mengen harter Drogen" genommen worden sein. Nach Überzeugung der Richter war der Konsum einvernehmlich. Allerdings sei das Opfer so alkoholisiert gewesen, sodass es das Risiko und die Tragweite nicht mehr einschätzen konnte, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der 38-Jährige habe die bewusstlose Frau dann vergewaltigt, sexuell missbraucht, gefilmt und ihren Körper mit erniedrigenden und frauenverachtenden Wörtern beschmiert.
Junge Frau wurde in ein künstliches Koma versetzt
Vor Ort sei wegen der Drogen ein Herzstillstand festgestellt worden. Sie habe zwölf Minuten lang reanimiert werden müssen und tagelang in akuter Lebensgefahr geschwebt. Im Krankenhaus versetzten die Ärzte die heute 23-Jährige in ein künstliches Koma. Zudem habe sie zeitweise einen Rollenstuhl benötigt und leide noch heute unter den Folgen der Tat.
Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten wurde darüber hinaus ein Datenträger mit kinderpornografischen Inhalten entdeckt.
Der 38-Jährige schwieg zunächst zu den Vorwürfen und bestritt sie später. Er gab an, sich nicht erinnern zu können. Das Gericht konnte das Geschehen allerdings mithilfe von Chat-Nachrichten und Videoausschnitten rekonstruieren. Der Vorsitzende Richter sprach von einem "verstörenden Tatbild".
Dem Angeklagten sei es unter anderem darum gegangenen, die Geschädigte zu erniedrigen. Die schweren körperlichen und psychischen Folgen bei der jungen Frau waren den Angaben zufolge ausschlaggebend für das Strafmaß. Allerdings berücksichtigte das Gericht, dass der 38-Jährige zum Tatzeitpunkt aufgrund des eigenen Drogenkonsums nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei.
Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.