Abscheuliches Verbrechen: 47-Jähriger muss nach Vergewaltigung von Schülerin (11) in den Knast

Berlin - Er war in die Wohnung einer befreundeten Familie geschlichen, um dort ein Mädchen brutal sexuell zu misshandeln.

Der Angeklagte hat die Tat aus dem August 2022 vor Gericht gestanden. (Archivfoto)
Der Angeklagte hat die Tat aus dem August 2022 vor Gericht gestanden. (Archivfoto)  © Fabian Sommer/dpa

Elf Jahre Haft hat das Berliner Landgericht am Mittwoch gegen den 47-Jährigen verhängt. Er wurde der besonders schweren Vergewaltigung sowie des besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen.

Die psychischen Folgen für das Mädchen seien "verheerend", sagte der Vorsitzende Richter. Seit Monaten befinde sich die Schülerin in einer Traumatherapie.

Der 47-Jährige habe als Vertrauter der Familie gewusst, dass die damals Elfjährige allein zu Hause sein würde, hieß es weiter. Er habe sich bei der Tat im August 2022 in Berlin-Reinickendorf mit einem Schlüssel, den er sich geliehen hatte, Zutritt zur Wohnung verschafft.

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Gegen acht Uhr am Morgen habe er das noch schlafende Kind überfallen. Als die Elfjährige erwachte, habe er ihr die Augen verbunden, ein Kissen auf ihr Gesicht gelegt, ihr ein Messer an die Hüfte gehalten und sie vergewaltigt.

"Der Angeklagte hat das Vertrauen der Familie als langjähriger Freund ausgenutzt", sagte der Vorsitzende Richter. Der 47-Jährige, der nach dem Abitur keinen Beruf erlernte, sei mit seinem eigenen Leben unzufrieden gewesen.

Angeklagter laut psychiatrischem Gutachten nicht pädophil

Nach einem psychiatrischen Gutachten sei er nicht pädophil. Er habe Kontakte zu Menschen gesucht, "die ihm deutlich unterlegen sind, die er beherrschen kann".

Der 47-Jährige, der nicht als Sexualstraftäter vorbestraft ist, hatte gestanden. Er kenne die Familie seit Jahren und habe oft bei Problemen geholfen, sagte er. Am Tattag habe er eigentlich Werkzeug abholen wollen. Die Haustür sei offen gewesen. "Dann ist passiert, was in der Anklage steht". Was der Auslöser war, wisse er nicht.

Die Staatsanwältin hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf acht Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Fabian Sommer/dpa

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