AfD-Politiker vor Gericht: Er soll eine Moderatorin rassistisch beleidigt, geschlagen und gebissen haben
Berlin - Weil er zwei junge Frauen rassistisch beleidigt und attackiert haben soll, steht der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann (56) in der Hauptstadt vor Gericht.
Die Anklage wirft dem 56-Jährigen Beleidigung und Körperverletzung vor. Bei den Beleidigungen soll der Kommunalpolitiker mehrfach das N-Wort gebraucht haben.
Mit N-Wort wird heute eine früher gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben. Borrmann sprach beim Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten von einer Auseinandersetzung, die eskaliert sei. Er sei ebenfalls angegriffen und verletzt worden.
Ausgangspunkt des Geschehens am 15. August 2021 war ein Lokal in Berlin-Mitte. Dort saßen die beiden Frauen und der AfD-Politiker an benachbarten Tischen. Laut Anklage beschimpfte Borrmann die Frauen in "ehrverletzender Absicht" mehrfach mit dem N-Wort.
Die beiden Frauen sollen daraufhin die Gaststätte verlassen haben. Borrmann sei ihnen jedoch gefolgt. Daraufhin habe ihn eine der Frauen zur Rede gestellt, weil sie sich bedrängt gefühlt habe.
Der AfD-Politiker soll ihr daraufhin mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und in den "Schwitzkasten" genommen haben. Schließlich soll er die Frau in den Unterarm gebissen haben.
Moderatorin Steph Karl ist Zeugin und Nebenklägerin in dem Prozess gegen Kai Borrmann
Die 30-jährige in der Deutschrap-Szene bekannte Moderatorin Steph Karl ist Zeugin und Nebenklägerin in dem Prozess.
Sichtlich um Fassung bemüht, betraten sie und ihre Freundin am Mittwoch das Gericht. Teils weinend berichtete die Moderatorin, der Angeklagte habe sie rassistisch beschimpft, geschlagen und gebissen.
Borrmann gab zu, das N-Wort benutzt zu haben. Er stritt jedoch ab, dies als Beleidigung gemeint zu haben. Er habe eine Diskussion über den Begriff in Gang setzen wollen, erklärte er.
Später sei die Auseinandersetzung eskaliert und er habe sich mit dem Biss zur Wehr setzen wollen. Ausgangspunkt des Vorfalls war nach seiner Schilderung, dass er sich durch eine laute Unterhaltung der Frauen gestört gefühlt habe. Er habe sich kaum noch mit seiner Freundin unterhalten können.
Das Amtsgericht hat zunächst zehn Zeugen geladen, um die Vorwürfe zu klären. Der Prozess soll am 6. Februar fortgesetzt werden.
Titelfoto: Marion van der Kraats/dpa-Zentralbild/dpa