Berliner Gericht macht Facebook Strich durch die Rechnung

Von Anne-Beatrice Clasmann

Berlin - Facebook darf über seine Freunde-Finder-Funktion nicht auf Kontaktdaten von Menschen zugreifen, die selbst keine Nutzer der Plattform sind.

Facebook darf nach dem Gerichtsurteil in Deutschland nicht mehr auf Daten von Nutzern zurückgreifen, die nicht selbst auf der Plattform angemeldet sind. (Symbolfoto)  © Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Das geht aus einem Urteil des Berliner Landgerichts II hervor. Die Entscheidung der Zivilkammer bezieht sich ausdrücklich auf Verbraucher, die in Deutschland leben.

Mit dieser Funktion können registrierte Facebook-Nutzer die auf ihren Endgeräten - also etwa auf dem Handy - verfügbaren Kontaktdaten auf einen Server hochladen. Der Nutzer kann diese Daten in seinem Benutzerkonto jederzeit wieder löschen.

Die hochgeladenen Daten werden vor allem dazu verwendet, um anderen bei der Suche nach Personen zu helfen oder für Freundschaftsvorschläge, die dem Nutzer gemacht werden.

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Das Gericht stößt sich daran, dass Daten von Menschen, die nicht bei Facebook registriert sind, auf Servern des Konzerns gespeichert wurden, ohne dass diese dem zugestimmt haben. Der Durchschnittsverbraucher rechne nicht damit, "dass seine Daten trotz fehlender Registrierung bei sozialen Netzwerken von diesen gezielt erfasst werden", heißt es in dem Urteil.

Außerdem moniert die Kammer: Jemand, der Facebook selbst nicht nutze, profitiere nicht davon, dass seine Daten dort gespeichert seien. Auch könnten sogar Daten von Menschen, die sich gezielt von der Plattform fernhielten, an Facebook gelangen.

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