Berliner Polizist duzte Abou-Chaker auf TikTok: "Officer Denny" wehrt sich gegen Social-Media-Verbot

Berlin - Das Verwaltungsgericht Berlin beschäftigt sich am heutigen Montag (11 Uhr) mit der Klage eines Berliner Polizisten, dem eine Nebentätigkeit auf sozialen Medien untersagt worden ist.

Im Juni 2022 untersagte die Polizei dem Beamten sämtliche Social-Media-Auftritte mit Polizeibezug und forderte ihn auf, seine Beiträge und den Profilnamen zu löschen.
Im Juni 2022 untersagte die Polizei dem Beamten sämtliche Social-Media-Auftritte mit Polizeibezug und forderte ihn auf, seine Beiträge und den Profilnamen zu löschen.  © Screenshot/TikTok/officer_denny (BIldmontage)

Der Kommissar ist unter dem Namen "Officer Denny" zum Beispiel bei TikTok aufgetreten. Dabei hatte er auch ein Interview mit ein Clan-Boss Arafat Abou-Chaker (47) geführt und ihn dabei geduzt.

Im Juni 2022 untersagte die Polizei ihm sämtliche Social-Media-Auftritte mit Polizeibezug und forderte ihn auf, seine Beiträge und den Profilnamen zu löschen.

Diese Entscheidung wurde im Eilverfahren vom Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.

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Der Polizist will den Fall jedoch grundsätzlich klären lassen und hat Klage eingereicht. Über diese wird nun mündlich verhandelt.

Eine Entscheidung könnte nach Angaben eines Gerichtssprechers noch am selben Tag folgen.

Titelfoto: Screenshot/TikTok/officer_denny (BIldmontage)

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