Er fuhr mit seiner toten Frau auf dem Beifahrersitz: Suff-Ehemann muss lange in den Knast

Von Anne Baum

Berlin - Ein 49-Jähriger, der seine Lebensgefährtin in seinem Auto tödlich verletzt hat, ist zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Die Polizei bemerkte das Todes-Auto aufgrund der auffälligen Fahrweise auf dem Gehweg. (Symbolbild)
Die Polizei bemerkte das Todes-Auto aufgrund der auffälligen Fahrweise auf dem Gehweg. (Symbolbild)  © TAG24

Das Berliner Landgericht sprach ihn des Totschlags schuldig. Es habe sich um eine spontane Tat in einer konfliktbelasteten Beziehung gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka.

Das Paar habe am 10. April 2025 Alkohol gekauft, dann im Auto gesessen und über finanzielle sowie alkoholbedingte Probleme gesprochen, hieß es weiter im Urteil.

Der Angeklagte habe sich in einem Streit zurückgelehnt, einen Spanngurt gegriffen, diesen mehrmals um den Hals der Frau geschlungen und nicht mehr gelockert. Es gebe keine Hinweise auf eine vorbereitete Tat.

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Polizisten hatten den polnischen Staatsbürger kurz nach der Tat in Berlin-Moabit wegen auffälliger Fahrweise angehalten: Er war mit Schritttempo und auf dem Gehweg mit dem Auto unterwegs. Die Beamten entdeckten die leblose Frau auf dem Beifahrersitz.

Sie hätten versucht, die 57-Jährige, die ebenfalls aus Polen stammte, zu reanimieren, hieß es weiter im Urteil. Sie sei wenig später in einem Krankenhaus gestorben.

Ehefrau zeigte den Polen mehrmals wegen häuslicher Gewalt an

Das Gericht verurteilte ihn wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes.
Das Gericht verurteilte ihn wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes.  © Soeren Stache/dpa

Das Paar habe seit 2017 in einer Beziehung gelebt, die von Streit um Geld und vom erheblichen Alkoholkonsum beider Partner geprägt war, so das Gericht.

Die Frau habe mehrmals Anzeige gegen ihren Lebensgefährten wegen häuslicher Gewalt erstattet, dann aber keine weiteren Angaben mehr gemacht - "eine ungeklärte Problematik", so der Richter.

Was im Detail im Fahrzeug geschah, sei im Prozess nicht aufzuklären gewesen. Der Mann und auch die Frau seien erheblich alkoholisiert gewesen. Es bleibe auch im Dunkeln, ob die 57-Jährige arg- und wehrlos war. Das Gericht könne kein Mordmerkmal zweifelsfrei feststellen.

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Die Staatsanwaltschaft hatte wegen heimtückischen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigerin plädierte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags und eine Strafe von fünf Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: TAG24

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