Handel mit CBD online und in Spätis: Bundesgerichtshof überprüft Freisprüche

Berlin/Leipzig - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Montag (Beginn: 11 Uhr) mit der Rechtmäßigkeit eines CBD-Handels in Berlin.

Der Bundesgerichtshof befasst sich mit den Freisprüchen im Zusammenhang mit einem Hanf-Start-up.
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit den Freisprüchen im Zusammenhang mit einem Hanf-Start-up.  © Christoph Schmidt/dpa

Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig überprüft die Freisprüche für Teilhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter des Hanf-Start-ups. Das Landgericht Berlin hatte die fünf Männer vom Vorwurf des Drogenhandels freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Revision eingelegt, über die nun in Leipzig verhandelt wird. Wann eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.

Das Unternehmen verkaufte CBD-Hanfprodukte online und in Spätverkaufsläden. Die Cannabisblüten führten sie aus der Schweiz und aus Luxemburg ein. Die Angeklagten hatten in dem Berliner Prozess erklärt, sie seien überzeugt gewesen, dass die Geschäfte gesetzeskonform waren.

Das Landgericht hatte die CBD-Produkte zwar als Betäubungsmittel eingestuft, konnte aber keine Belege finden, dass die gehandelten Produkte vorsätzlich zu Rauschzwecken verkauft wurden.

Titelfoto: Christoph Schmidt/dpa

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