Kein Schwein im 4. Stock: Gericht verbietet Haltung in Berliner Altbau

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Berlin - Ein Schwein auf der Couch, Spaziergänge durch die Innenstadt und vier Stockwerke Treppensteigen: Dieser kuriose Fall landete vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Das entschied nun: Das Tier darf nicht in der Wohnung gehalten werden.

Das Schwein lebt in einem Berliner Altbau – laut Gericht ist die Haltung in der Wohnung nicht artgerecht. (Symbolfoto)
Das Schwein lebt in einem Berliner Altbau – laut Gericht ist die Haltung in der Wohnung nicht artgerecht. (Symbolfoto)  © Monika Skolimowska/dpa

Die Halterin hatte das Schwein als Minischwein erworben und in ihrer rund 70 Quadratmeter großen Wohnung gehalten. Auf TikTok zeigte sie unter anderem Spaziergänge mit ihrem tierischen Mitbewohner durch Berlin.

Da der Berliner Altbau keinen Fahrstuhl hat, musste das Schwein für seine Ausflüge jedes Mal vier Stockwerke hinunter- und anschließend wieder hinaufsteigen.

Im November 2023 lief das Schwein allerdings davon und wurde von der Polizei auf einer stark befahrenen Straße aufgegriffen.

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Nach einer Kontrolle der Wohnung ordnete das Bezirksamt im März 2024 an, das Tier künftig außerhalb einer Wohnung zu halten – mit Auslauf sowie Möglichkeiten zum Wühlen und Suhlen.

Schwein wollte lieber auf die Couch

Im Frühjahr konnte das Schwein auf einem Hof leben, im Winter verbrachte das Hausschwein jedoch lieber Zeit auf der Couch. (Symbolfoto)
Im Frühjahr konnte das Schwein auf einem Hof leben, im Winter verbrachte das Hausschwein jedoch lieber Zeit auf der Couch. (Symbolfoto)  © Annette Riedl/dpa

Die Halterin widersprach. Das Schwein kann sich in der Wohnung frei bewegen und verbringt den Winter ohnehin am liebsten auf der Couch. Im Frühjahr kann es regelmäßig auf einem Hof in Brandenburg wühlen, dort sein natürliches Verhalten auszuleben.

Dort hat es außerdem Kontakt zu Hunden und Ponys. Auch im Garten der Familie in Berlin hält es sich gerne auf. Zudem soll das Tier zum Therapieschwein ausgebildet werden.

Das Fazit der Richter: Die Haltung des Schweins in der Wohnung ist tierschutzwidrig.

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Ob das Urteil das endgültige Aus für das tierische WG-Leben bedeutet, ist allerdings noch offen. Gegen die Entscheidung kann die Halterin beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung beantragen.

Titelfoto: Annette Riedl/dpa

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