Nach Attacke auf Moderatorin: Keine Entschuldigung von AfD-Mann

Berlin - Nach einer Attacke auf zwei junge Frauen hat die Staatsanwaltschaft für den Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann (56) eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten gefordert.

Das Amtsgericht Tiergarten will sein Urteil in dem Fall am 14. Februar verkünden. (Archivfoto)
Das Amtsgericht Tiergarten will sein Urteil in dem Fall am 14. Februar verkünden. (Archivfoto)  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Zudem soll der Kommunalpolitiker 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Es handele sich um rassistisch motivierte Taten, erklärte die Anklagevertreterin am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Borrmann habe sich wie angeklagt im August 2021 der Beleidigung und Körperverletzung schuldig gemacht. Die Verteidigung wies den Vorwurf des Rassismus zurück. Das Amtsgericht will sein Urteil am 14. Februar verkünden.

In dem Prozess geht es um ein Zusammentreffen des Bezirksabgeordneten von Berlin-Mitte und der in der Deutschrap-Szene bekannten Moderatorin Steph Karl (30) sowie deren Freundin in einem Gartenlokal in Mitte.

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Laut Anklage soll der 56-Jährige die beiden Frauen zunächst verbal attackiert haben. Dabei soll er mehrfach das N-Wort gebraucht haben.

Als die Frauen gehen wollten, soll er ihnen gefolgt sein. Laut Anklage kam es zur Auseinandersetzung, bei der der Angeklagte auch gebissen haben soll.

AfD-Politiker Kai Borrmann entschuldigt sich für die Attacke nicht bei Moderatorin Steph Karl

Der AfD-Bezirksabgeordnete Kai Borrmann (56) hat sich vor Gericht nicht bei den beiden Frauen entschuldigt, die er attackiert haben soll.
Der AfD-Bezirksabgeordnete Kai Borrmann (56) hat sich vor Gericht nicht bei den beiden Frauen entschuldigt, die er attackiert haben soll.  © Marion van der Kraats/dpa-Zentralbild/dpa

Die 30-jährige Karl ist Zeugin und Nebenklägerin in dem Prozess gegen Borrmann. Teils weinend hatte die Moderatorin von dem Vorfall berichtet. Der Zahnabdruck sei ein Jahr lang zu sehen gewesen, schilderte sie vor Gericht. Sie berichtete von Schlafstörungen, Angst und Panik.

Borrmann räumte vor Gericht ein, das N-Wort benutzt zu haben. Er stritt jedoch ab, dies als Beleidigung gemeint zu haben. Er habe eine Diskussion über den Begriff in Gang setzen wollen, erklärte er. Körperliche Attacken beschrieb er als Abwehrreaktionen, weil er selbst angegriffen worden sei.

Er habe den Eindruck, Borrmann habe bis heute das Unrecht der Tat nicht erkannt, so der Anwalt von Moderatorin Karl. "Worte verletzen genauso wie Angriffe gegen den Körper", betonte er.

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Die Möglichkeit, sich zu entschuldigen, habe der AfD-Politiker nicht wahrgenommen.

Titelfoto: Marion van der Kraats/dpa-Zentralbild/dpa

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