Nach Großrazzia im Bordell "Artemis": Berlin muss blechen
Berlin - Nach einer Razzia im Berliner Großbordell "Artemis" muss das Land Berlin Schadenersatz an die beiden Betreiber bezahlen.

Das hat das Berliner Kammergericht am Dienstag im Berufungsprozess entschieden und den beiden Klägern jeweils 50.000 Euro nebst Zinsen zugesprochen.
Hintergrund sind Äußerungen der Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz im April 2016. Diese seien zum Teil unzutreffend und vorverurteilend gewesen, begründete das Gericht.
Die Behörde hatte unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Die Vorwürfe waren jedoch in sich zusammengefallen, eine Anklage wurde 2018 nicht zugelassen.
Die zuständige Zivilkammer hatte dem Land Berlin nach langen Verhandlungen in dem Berufungsverfahren einen Vergleich nahegelegt. Darauf war die Senatsjustizverwaltung jedoch nicht eingegangen.
Hintergrund des Streits ist eine Razzia im April 2016 mit Hunderten Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten in dem Bordell. Danach hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Doch die Vorwürfe fielen in sich zusammen.
Nachdem das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft Ende 2018 nicht zugelassen hatte, klagten die zwei Betreiber des Bordells. Sie fordern Schadenersatz von mindestens 200.000 Euro und verlangen eine Entschuldigung. Nun hat ihnen das Gericht 50.000 Euro zugesprochen.
Erstmeldung 20. Dezember, 5.26 Uhr, aktualisiert um 13.10 Uhr
Titelfoto: Paul Zinken/dpa