Prozess gegen polizeibekannten Berliner Neonazi: Staatsanwalt beantragt drei Jahre Haft

Berlin - Im Prozess gegen einen Berliner Rechtsextremisten nach einem mutmaßlich rassistischen Messerangriff sowie weiterer Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft drei Jahren Haft gefordert.

Weitere Plädoyers und auch die Verkündung eines Urteils am Amtsgericht Tiergarten sind für den 25. Januar vorgesehen. (Archivbild)
Weitere Plädoyers und auch die Verkündung eines Urteils am Amtsgericht Tiergarten sind für den 25. Januar vorgesehen. (Archivbild)  © Taylan Gökalp/dpa

Der 29-Jährige habe in einem Fall einen aus Jamaika stammenden Mann rassistisch beleidigt und dem Mann nach einer Auseinandersetzung mit einem Messer in den Hals geschnitten, sagte der Staatsanwalt am Freitag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Weitere Plädoyers und auch die Verkündung eines Urteils sind für den 25. Januar vorgesehen.

Der Staatsanwalt plädierte im Fall des Messereinsatzes auf einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung. Zudem sei der 29-Jährige wegen weiterer Straftaten des schweren Landfriedensbruchs und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verurteilen.

Gegen den polizeibekannten Rechtsextremisten liegen zwei Anklagen vor. Im Juli 2021 sei es zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm und einem heute 37 Jahre alten Jamaikaner vor einem Imbiss gekommen. Nach mehrstündiger Diskussion, in der der Angeklagte aus seiner rechten Gesinnung keinen Hehl gemacht habe, sei die Stimmung gekippt, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

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Die Männer hätten sich geschubst und geschlagen. Als diese Auseinandersetzung beendet war, habe der Angeklagte ein Messer eingesetzt. Die Verletzung sei potenziell lebensgefährlich gewesen, sagte eine Nebenklage-Anwältin. Eine Notwehr habe nicht vorgelegen.

Unter Einfluss von Drogen den Hitlergruß gezeigt

Der 29-Jährige hatte teilweise gestanden. Unter Einfluss von Drogen habe er den Hitlergruß gezeigt, erklärte er über einen seiner Verteidiger. Allerdings sei er im Fall einer Schlägerei im September 2018 nicht beteiligt gewesen, wies er einen anderen Vorwurf zurück.

Zum Messereinsatz erklärte der Angeklagte, er habe lediglich "in Panik Abwehrbewegungen gemacht" und den Mann nicht verletzen wollen.

Titelfoto: Taylan Gökalp/dpa

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