Prozess um Amokfahrt auf der A100: Urteil gegen Fahrer rechtskräftig

Berlin - Das Urteil zu einer Amokfahrt auf der Autobahn 100 mit mehreren Schwerverletzten ist nach Angaben des Bundesgerichtshofs rechtskräftig.

Von dem Mann, der im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, gehe wegen einer erheblichen Erkrankung weiterhin eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus.
Von dem Mann, der im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, gehe wegen einer erheblichen Erkrankung weiterhin eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Das Berliner Landgericht hatte Ende Januar die weitere Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Eine Revision des Beschuldigten sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof online mit. Der Beschluss wurde demnach am 16. Februar gefällt.

Der Iraker hatte im August 2020 auf der Berliner Stadtautobahn mit seinem Auto zunächst mehrere Fahrzeuge gerammt und dann drei Motorradfahrer angefahren.

Es sei aus einem krankhaften Wahn heraus zu den Taten gekommen, begründete die Vorsitzende Richterin im Januar die Entscheidung des Landgerichts.

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Von dem Mann, der im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, gehe wegen einer erheblichen Erkrankung weiterhin eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus. Eine islamistische Motivation sei nicht festgestellt worden.

Nach Angaben des Bundesgerichtshofs wurde die Revision verworfen, weil "die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat".

Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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