Schmerzgriff bleibt unverhältnismäßig: Erneute Schlappe für Berliner Polizei

Berlin - Der Einsatz des umstrittenen "Schmerzgriffes" bei einem Klimaaktivisten bleibt unverhältnismäßig. Vor Gericht hat die Berliner Polizei erneut eine Schlappe erlitten.

Die Polizei hatte den unangemeldeten Protest auf der Straße des 17. Juni im April 2023 aufgelöst. (Archivfoto)  © Paul Zinken/dpa

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg lehnte den Antrag der Polizei auf Zulassung der Berufung gegen ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts ab.

Dieses hatte im März vergangenen Jahres entschieden, dass die Anwendung von Nervendrucktechniken und sogenannten Schmerzgriffen grundsätzlich zwar zulässig sei, im Fall des Klägers aber unverhältnismäßig gewesen war.

Geklagt hatte ein damals 21-jähriger Klimaaktivist der "Letzten Generation", der sich im April 2023 bei einer Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni festgeklebt hatte. Beim Wegtragen setzte ein Beamter den "Schmerzgriff" ein – der jedoch laut Verwaltungsgericht nicht nötig gewesen wäre, um den jungen Mann von der Straße zu entfernen.

In dem aktuellen Urteil machte das Oberverwaltungsgericht klar: Für eine Berufung fehlten die rechtlichen Voraussetzungen. Die Polizei habe die Bewertung des Verwaltungsgerichts lediglich anders eingeschätzt, ohne überzeugend aufzuzeigen, dass falsche Tatsachen zugrunde lägen oder das Urteil willkürlich sei.

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Weitere Rechtsmöglichkeiten hat die Polizei nicht: Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar und das Verfahren damit endgültig beendet.

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