Softwareentwickler muss im Homeoffice aus Fenster springen - kein Arbeitsunfall!

Berlin - Während einer Telefonkonferenz explodieren in seiner Wohnung die Akkus seines E-Scooters. Ein Berliner Softwareentwickler springt in Panik aus dem Fenster und verletzt sich schwer – kein Arbeitsunfall, urteilt das Gericht.

Im Homeoffice sind auch private Gegenstände versichert – wenn sie mit der Arbeit zu tun haben. (Symbolfoto)
Im Homeoffice sind auch private Gegenstände versichert – wenn sie mit der Arbeit zu tun haben. (Symbolfoto)  © Fabian Strauch/dpa

Der Mann arbeitete im Homeoffice, als die Akkus seines E-Rollers im Januar 2024 in Brand gerieten. Aus Todesangst sprang er aus dem Fenster und brach sich dabei beide Füße.

Da der Vorfall während einer beruflichen Telefonkonferenz passierte, hielt der Mann es für einen Arbeitsunfall. Doch die Berufsgenossenschaft lehnte ab und das Gericht gab recht, wie die B.Z. berichtet.

Der Mann habe in erster Linie versucht, sein Leben zu retten, doch für das Gericht sei es ein "überragend wichtiges privates Motiv".

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Das Gericht erklärte weiter, dass Unfälle im Homeoffice als Arbeitsunfälle gelten. Auch Risiken durch private Gegenstände sind versichert – sofern sie in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen.

In diesem Fall habe der E-Roller jedoch keine Rolle bei der beruflichen Tätigkeit gespielt. Die Berufsgenossenschaft muss somit nicht die Kosten übernehmen.

Titelfoto: Fabian Strauch/dpa

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