Sohn von Kaffee-Gräfin totgerast: Urteil gegen PS-Protzer gefallen!

Berlin - Nach dem Tod eines 26 Jahre alten Fußgängers in Berlin-Mitte ist ein Autofahrer zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Karl Bagusat (26) wollte im März 2019 die Chausseestraße in Berlin-Mitte überqueren und wurde von diesem Mercedes erfasst.
Karl Bagusat (26) wollte im März 2019 die Chausseestraße in Berlin-Mitte überqueren und wurde von diesem Mercedes erfasst.  © Morris Pudwell

Zudem soll er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 25-Jährigen Bilal K. am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig.

Er habe den Unfall durch deutlich zu schnelles Fahren verursacht, begründete der Richter. Die Mutter des Opfers Karl "Charly" Bagusat, die frühere bayerische Kommunalpolitikerin Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel (60), nannte das Urteil angemessen.

Der Angeklagte sei im März 2019 mit bis zu 82 Kilometern pro Stunde auf der Chausseestraße in Berlin unterwegs gewesen und habe den Fußgänger erfasst, als dieser die Fahrbahn überqueren wollte, hieß es weiter im Urteil.

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Der Unfall wäre bei Einhaltung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen.

Der Passant wurde gegen die Frontscheibe und dann in den Gegenverkehr geschleudert. Er erlag eine Woche später den schweren Verletzungen.

Bilal K. sei an dem Tag "gestresst" gewesen

Bilal K. hat mit seinem Auto im März 2019 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit Karl "Charly" Bagusat erfasst, als dieser die Fahrbahn überqueren wollte.
Bilal K. hat mit seinem Auto im März 2019 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit Karl "Charly" Bagusat erfasst, als dieser die Fahrbahn überqueren wollte.  © Christophe Gateau/dpa

Der Angeklagte, der damals am Steuer eines 455 PS starken Wagens saß, hatte zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger erklärt, er sei "kein passionierter Raser, sondern ein Mensch, der zu schnell gefahren ist". Er sei an dem Tag "gestresst" gewesen, sagte er kurz vor dem Urteil. Was geschehen ist, tue ihm sehr leid.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf acht Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Nebenklage stellte keinen konkreten Antrag. Der Verteidiger sprach sich für eine Geldstrafe aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Morris Pudwell

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