Terror-Parole erneut strafbar: Landgericht Berlin wertet Demo-Ruf als Hamas-Kennzeichen

Berlin - Der Slogan "From the river to the sea, Palestine will be free" wurde erneut als Ausdruck der Terrororganisation Hamas eingestuft. Das Urteil gegen einen 25-Jährigen könnte eine bundesweite Klärung nach sich ziehen.

Die Parole wird bei "Free Palestine"-Demonstrationen häufig von Aktivisten verwendet.  © Soeren Stache/dpa

Die Staatsschutzkammer des Landgericht Berlin hat die umstrittene Parole als strafbar eingestuft. Ein 25-Jähriger wurde zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt, weil er den Slogan im Dezember 2024 bei einer Demonstration in Berlin-Friedrichshain rief.

Nach Ansicht der Richter handelte es sich um das Verwenden eines Kennzeichens der verbotenen Terrororganisation Hamas.

Die Vorsitzende Richterin erklärte, die Hamas habe sich den Spruch zu eigen gemacht. Spätestens nach dem Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023 werde die Parole von großen Teilen der Bevölkerung mit der Terrororganisation in Verbindung gebracht.

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Zusätzlich verurteilte das Gericht den Mann, weil er auf Instagram Fotos mit Propagandabezug zu einer weiteren verbotenen Terrororganisation verbreitet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde angekündigt.

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Da Gerichte bundesweit bislang unterschiedlich entscheiden, könnte der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof landen. Eine höchstrichterliche Entscheidung soll künftig für mehr Rechtssicherheit bei Demonstrationen sorgen.

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