Tödliche Attacke mit Eisenstange und Messer: Gericht verkündet Urteil

Von Anne Baum

Berlin - Ein Mann meldet sich bei der Polizei und gesteht eine schwere Tat. Wenig später finden Ermittler einen 48-Jährigen tot in seiner Wohnung in Berlin-Mitte. Jetzt hat das Gericht sein Urteil gesprochen.

Ein 43-Jähriger hat einen anderen Mann in seiner Wohnung lebensgefährlich verletzt. (Symbolbild)  © Soeren Stache/dpa

Das Berliner Landgericht sprach den 43-Jährigen des Mordes schuldig und verurteilte ihn zu neun Jahren Haft. Er habe seinen Bekannten heimtückisch mit einer Eisenstange gegen den Kopf geschlagen und ihn dann mit einem Messer attackiert. "Er wollte ihn unbedingt töten", sagte die Vorsitzende Richterin Jana Jura.

Der aus Litauen stammende 43-Jährige hatte sich kurz nach dem Geschehen am 27. September vorigen Jahres der Polizei gestellt. Er hatte sich zu einem Polizeiabschnitt begeben und mitgeteilt, einen anderen Mann in dessen Wohnung in der Leipziger Straße in Berlin-Mitte schwer verletzt zu haben.

Ein Notarzt konnte dort nur noch den Tod des 48-Jährigen feststellen. Nach drei Schlägen mit einer Eisenstange habe der Angeklagte achtmal mit einem Messer in den Rücken und die Flanke des Bekannten eingestochen, hieß es im Urteil.

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Das Opfer habe auf dem Bett gelegen und sei ohne Chance gewesen.

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Ungewöhnliches Wohnarrangement endet tödlich

Der Staatsanwalt ging davon aus, dass der Angeklagte vollständig schuldfähig war. (Symbolbild)  © Jens Kalaene/dpa

Der Angeklagte soll sich seit 2023 in der Hauptstadt aufgehalten haben und war zuletzt obdachlos. Der 48-jährige Mann aus Berlin hatte den 43-Jährigen laut Ermittlungen zu sich eingeladen.

Er sei einsam gewesen und habe sich sexuellen Austausch gewünscht, dem Angeklagten sei es um einen Platz für die Nacht gegangen, hieß es im Urteil. Das ungewöhnliche Arrangement habe etwa ein halbes Jahr gut funktioniert.

Warum es zu der Tat kam, ob Ekel oder aufgestauter Frust eine Rolle spielten, sei im Prozess offen geblieben, so die Richterin. Möglicherweise hätten auch eine bei dem Angeklagten vorliegende Borderline-Persönlichkeitsstörung und der Konsum von Drogen zur Tat beigetragen. Eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit sei nicht auszuschließen.

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Der Staatsanwalt war von einer vollen Schuldfähigkeit ausgegangen und hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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