Urteil gefallen: Wagenknecht bekommt Zitat-Verbot, sonst ...

Von Verena Schmitt-Roschmann

Berlin - BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht (55) hat im Streit mit dem Meinungsforschungsinstitut FORSA über Umfragen vor der Bundestagswahl eine juristische Niederlage eingesteckt.

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht (55) darf zwei Zitate dem Berliner Landgericht nach nicht verwenden.
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht (55) darf zwei Zitate dem Berliner Landgericht nach nicht verwenden.  © Carsten Koall/dpa

Das Landgericht Berlin untersagte Wagenknecht per einstweiliger Verfügung, bestimmte Vorwürfe gegen FORSA zu wiederholen. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Es geht um Aussagen von Wagenknecht am Tag nach der Bundestagswahl, bei der das BSW sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war.

Die Parteichefin sagte damals, das BSW sei weniger als 48 Stunden vor der Wahl auf drei Prozent "gesetzt" worden. Sie fügte hinzu, das "war keine Wahlprognose, sondern eine gezielte Aktion zur Manipulation von Wahlverhalten". Eine solche Umfrage "sollte Effekte haben". Wagenknecht nannte namentlich das Institut FORSA. Das Institut hatte sich unmittelbar darauf gegen die Vorwürfe verwahrt.

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Die beiden Zitate darf Wagenknecht nun nicht mehr wiederholen. Andernfalls droht ein Zwangsgeld von 250.000 Euro. Weitere Punkte auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurden abgewiesen, wie die Gerichtssprecherin weiter mitteilte.

Das Urteil in dem Eilverfahren fiel nach ihren Angaben bereits am 28. April. Es ist nach Angaben des Gerichts vorläufig vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig. Das BSW äußerte sich dazu auf Anfrage zunächst nicht.

Titelfoto: Carsten Koall/dpa

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