Urteil zu Neukölln-Komplex rechtskräftig: Neonazis wandern hinter Gittern

Von Marion van der Kraats

Berlin - Mehr als sieben Jahre nach den Brandanschlägen auf zwei Autos in Berlin-Neukölln ist die Verurteilung zweier Rechtsextremisten zu Haftstrafen rechtskräftig.

Während des Berufungsprozesses wurde draußen demonstriert.  © Soeren Stache/dpa

Das Berliner Kammergericht hat die Revision der Männer verworfen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" berichtet.

Das Landgericht Berlin hatte im vergangenen Dezember Sebastian T. zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und Tilo P. zu zwei Jahren und zehn Monaten.

Anders als noch die erste Instanz hatte das Gericht im Berufungsprozess ausreichend Beweise dafür gesehen, dass die Männer die Brandanschläge auf zwei Autos Anfang Februar 2018 verübt haben. Die Autos gehörten Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzten.

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Neben der gemeinschaftlichen Brandstiftung sprachen die Richter die Männer aus der rechtsextremen Szene - der eine war in der NPD, der andere zeitweise AfD-Mitglied - wegen einer Reihe weiterer Taten schuldig. Laut Urteil handelte es sich "weitgehend um politisch motivierte Taten im extremistischen Bereich".

Mit dem Urteil war die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in zentralen Punkten der Anklage zu den rechtsextremen Anschlägen erfolgreich. Sie hatte erst im Sommer 2021 Anklage zu dem sogenannten Neukölln-Komplex erhoben, der auch über Berlin hinaus für Schlagzeilen sorgte.

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Die beiden Angeklagten auf der linken Seite des Saales verübten nach Ansicht des Gerichts die Brandanschläge auf zwei Autos Anfang Februar 2018.  © Carsten Koall/dpa

Nach der Entscheidung des Kammergerichts in dritter und letzter Instanz kommt auf die beiden Männer eine Ladung zum Haftantritt zu. Laut "Tagesspiegel" erging der Beschluss am Freitag ohne nähere Begründung.

Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.

Die Befragung von Zeuginnen und Zeugen ist inzwischen abgeschlossen. Der Abschlussbericht wird im Frühling 2026 erwartet.

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