Prozess gegen Ex-NPD-Anwalt Mahler: Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafe

Potsdam - In einem weiteren Prozess gegen den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre und acht Monate Haft für den 87-Jährigen gefordert.

Horst Mahler (87) will sich umfangreich zu der Anklage äußern, bevor das Urteil des Potsdamer Landgerichts gegen ihn gesprochen wird.
Horst Mahler (87) will sich umfangreich zu der Anklage äußern, bevor das Urteil des Potsdamer Landgerichts gegen ihn gesprochen wird.  © Fabian Sommer/dpa

Mahler habe sich der Aufstachelung zum Hass und der Leugnung des Holocaust schuldig gemacht und die nationalsozialistische Willkürherrschaft gerechtfertigt, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Potsdamer Landgericht.

Von der beantragten Gesamtstrafe sollen vier Monate bereits als verbüßt gelten, so der Staatsanwalt. Mahler wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts verurteilt.

Der Verteidiger Jan Dollwetzel forderte hingegen Freispruch für seinen Mandanten. Mahler habe seine grundlegende Schrift, die er während seiner Haft im Jahr 2013 in der Justizvollzugsanstalt Cottbus verfasst habe, von der Anstaltsleitung prüfen lassen, die keine Bedenken erhoben habe.

Familie aus Rangsdorf wehrt sich: Kein Abriss ohne das höchste Urteil
Gerichtsprozesse Brandenburg Familie aus Rangsdorf wehrt sich: Kein Abriss ohne das höchste Urteil

Daher sei sich sein Mandant nicht bewusst gewesen, dass er sich strafbar mache, sagte Dollwetzel. Zudem seien die Äußerungen Mahlers durch die Religionsfreiheit gedeckt.

Zu der Schrift aus dem Jahr 2013 beantragte der Staatsanwalt allerdings Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung.

Mahler verteidigt seine verfassten Schriften

Mahler betonte in seinem letzten Wort, er habe nicht zur Vernichtung der Juden, sondern zur Vernichtung des Judentums aufgerufen. Weil der 87-Jährige sich noch umfangreich äußern will, hat die Kammer bis zum Urteil noch fünf Verhandlungstage bis zum 16. März angesetzt.

Die Anklage wirft Mahler rechtswidrige Äußerungen in insgesamt elf Schriften vor, die er zwischen 2013 und 2017 teils aus der damals verbüßten Haft heraus über das Internet und Mails verbreitet haben soll.

Darin beschwört er einen angeblichen Kampf des "deutschen Volksgeistes" gegen das Judentum, das auf Weltherrschaft ausgerichtet sei. Mahler hatte im Prozess eingeräumt, die Schriften verfasst zu haben, und diese auch verteidigt.

Titelfoto: Fabian Sommer/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Brandenburg: