Schwiegervater totgequält? Gericht fällt knallhartes Urteil für 52-Jährigen

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Von Wilhelm Pischke, Marion van der Kraats

Potsdam - Nach dem gewaltsamen Tod seines Schwiegervaters hat das Landgericht Potsdam einen Mann aus Michendorf wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam warf dem 52-Jährigen schwerste Misshandlungen seiner höchstgradig pflegebedürftigen Angehörigen vor.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam warf dem 52-Jährigen schwerste Misshandlungen seiner höchstgradig pflegebedürftigen Angehörigen vor.  © Wilhelm Pischke/dpa

Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Gericht sprach den Angeklagten demnach unter anderem auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung schuldig. Neben dem 92 Jahre alten Mann hat der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts auch seine demenzkranke Ehefrau misshandelt.

Der Deutsche wies die Vorwürfe zum Prozessbeginn im September vehement zurück. Der Umgang mit seinem Schwiegervater sei grundsätzlich liebevoll und respektvoll gewesen, schilderte der 52-Jährige damals. Es habe zwar verbale Auseinandersetzungen gegeben, körperliche Übergriffe hätten jedoch nicht stattgefunden.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam warf ihm jedoch erhebliche, zum Teil schwerste Misshandlungen seiner höchstgradig pflegebedürftigen Angehörigen vor.

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Er soll die Menschen, die ihren Tagesablauf nicht mehr allein bewältigen konnten und die von ihm abhängig waren, mit Schlägen, Tritten und menschenverachtenden Beschimpfungen gequält haben.

Urteil früher als geplant verkündet

Der Angeklagte lebte gemeinsam mit seiner dementen Frau und dem Schwiegervater in einem Wohnhaus in Wilhelmshorst (Landkreis Potsdam-Mittelmark). Laut Staatsanwaltschaft stellte der Angeklagte keine adäquate Pflege für beide bereit. Der 92-Jährige starb schließlich laut Anklage mit multiplen Verletzungen im vergangenen Januar.

Für den Prozess waren zunächst Prozesstage bis Anfang Dezember angesetzt. Wie das Gericht mitteilte, wurde nun früher als zunächst gedacht eine Entscheidung verkündet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Wilhelm Pischke/dpa

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