Baby in Toilette gestorben: Fall wird neu verhandelt

Chemnitz - Lea S. (23) beging das wohl Schlimmste, was Mütter tun können: Sie ließ ihr Kind sterben. Dafür wurde sie vom Chemnitzer Landgericht wegen Totschlags verurteilt. Der Prozess erlebte am Freitag jedoch einen Neustart, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil kassierte.

Lea S. (23) muss sich erneut für ihre Tat vor Gericht verantworten.
Lea S. (23) muss sich erneut für ihre Tat vor Gericht verantworten.  © Jan Härtel

Lea S. ließ das Neugeborene 2022 unmittelbar nach der Geburt in der Wohnung ihres damaligen Freundes kopfüber ins Klo fallen und zog das Mädchen nicht hinaus - es starb.

Dafür wurde die junge Frau Anfang Dezember 2023 vom Landgericht Chemnitz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Dagegen legten Lea S. und ihre Verteidigerin Revision ein. Dieser gab der BGH statt.

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Die Jugendkammer habe laut der letzten Instanz mögliche mildernde Umstände nicht ausreichend geprüft.

Öffentlichkeit bei Verhandlung ausgeschlossen

Die Tat geschah in Großschirma.
Die Tat geschah in Großschirma.  © Petra Hornig

"Der Strafausspruch kann daher keinen Bestand haben", so der Beschluss des BGH.

Am Landgericht Chemnitz kam es somit am Freitag zu einer Neuverhandlung. Das damalige Urteil wurde nochmals verlesen.

Das Kind hätte überleben können, wenn Lea S. das Mädchen rechtzeitig aus der Toilette gezogen hätte. Nach der Tat soll sie ihr Kind mit Klopapier zugedeckt haben.

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Die Verteidigung der Angeklagten will die Öffentlichkeit hinsichtlich der Vernehmung von Zeugen sowie bei den Schlussanträgen auszuschließen. Begründung: Es würden schutzwürdige Interessen, wie das Verhältnis zum Ex-Freund, sowie die Sexualität von Lea S. zur Sprache kommen.

Weil ein Zeuge am Freitag nicht erschienen war, wird der Prozess am 22. Oktober fortgesetzt.

Titelfoto: Jan Härtel

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